Markenrecherche
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulte,
ich möchte mein Kunsthandwerk zukünftig online vertreiben. Es handelt sich im weitesten Sinne um bemalte und gestaltete Skulpturen aus größtenteils Ton und Kunststoff (mit einer Metallplakette) hergestellt, die beispielsweise als Vase verwendet werden könnten. Zu Werbezwecken sollen die Produkte den Namen ANTHEIA tragen. Diese Marke möchte ich beim DPMA anmelden. In der Nizza Kategorie 18 ist bereits eine Wortmarke mit selbigem Namen eingetragen. Nach meiner Recherche würden die Skulpturen in die Kategorie 20 fallen.
In welche Kategorie werden die Skulpturen tatsächlich eingeordnet?
Kann der Name ANTHEIA unter den beschriebenen Umständen problemlos angemeldet werden?
Ich bitte Sie um eine rechtliche Prüfung meines Anliegens.
Mit freundlichen Grüßen
C. H.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und Ihr Anliegen besprechen. So können Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Teilen Sie mir hierzu bitte Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
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Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Die von Ihnen gewünschte Markenanmeldung beim DPMA ausserhalb der Klasse 18 dürfte unproblematisch sein, da nur die Klasse 18 nach meiner bisherigen ersten Recherche durch gleiche Bezeichnung geschützt ist.
Die Markenanmeldung mit bis zu 3 Klassen ist beim DPMA ein Preis. Jede zusätzliche Registrierung in einer weiteren Klasse kostet dagegen extra.
Hier würde ich primär eine Registrierung in den Klassen 19 (Kunstgegenstände aus Stein, Beton oder Marmor), 20 (Kunstgegenstände aus Holz, Wachs, Gips oder Kunsstoff) und 21 (Kunstgegenstände aus Porzellan, Terrakotta oder Glas) vornehmen.
Wenn angedacht ist, die Kunstgegenstände zusätzlich später einmal aus Edelmetallen (Klasse 14), aus unedem Metall (Klasse 6) und/oder als Waren aus Kunststoffen oder Harzen herzustellen (Klasse 17), würde ich vorsichtshalber die Wortmarke auch in diesen Klassen vornehmen.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt