Kultursponsoring
Fragestellung
Guten Tag,
Ich bin freiberuflich tätig und habe vor, als Kultursponsor tätig zu werden. Welche Belege/Nachweise benötigt von mir das Finanzamt (damit es als Betriebsausgabe absetzbar ist) und welcher Höhe gilt meine Geldleistung als "verhältnismäßig" (bei Umsatz im Jahr von ca. 50000)?
Mit freundlichen Grüßen
C.W.
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Antwort von Steuerberater Patrick Peiker
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne auf Grundlage Ihrer Angaben beantworten kann.
Das Kultursponsoring ist grundsätzlich als Betriebsausgabe ansetzbar, wenn die Ausgaben hierfür durch den Betrieb veranlasst sind. Die Ausgaben dürfen von Ihnen also nicht aus privatem Interesse getätigt werden, sondern müssen einen gewissen betrieblichen Nutzen haben. Damit Ausgaben für Kultursponsoring als Betriebsausgaben berücksichtigungsfähig sind, müsste es sich bei dem Kultursponsoring um Werbeaufwendungen von Ihnen handelt. Dies wäre dann der Fall, wenn Sie für Ihre Zahlungen eine Gegenleistung etwa durch Erwähnung als Sponsor oder durch Hinweis auf Ihre Leistungen auf den jeweiligen Veranstaltungen erhalten. Ob dies der Fall ist, müsste man im Einzelfall näher betrachten.
Es kann sich bei dem Kultursponsoring aber auch um Spenden handeln. Diese würden dann vorliegen, wenn Sie mit Ihren Zahlungen die Kulturförderung bezwecken würden und hierfür keine Gegenleistung bekommen würden.
Sofern es sich bei den Ausgaben um Werbemaßnahmen handelt, wäre der Betriebsausgabenabzug uneingeschränkt möglich. Auf eine Verhältnismäßigkeit ist hier nicht zu achten. Natürlich würde das Finanzamt aber wohl genauer nachfragen, wenn Sie Ihre gesamten Einnahmen für das Kultursponsoring aufwenden würden. Hiervon gehe ich aber jetzt mal nicht aus. Sie müssten sich von der jeweils gesponserten Einrichtung eine Rechnung über die bezahlte Leistung ausstellen lassen, die dann Ihren Buchhaltungsunterlagen beizufügen ist.
Wenn es sich um Spenden handeln, sind diese für Sie als Freiberufler nicht als Betriebsausgaben absetzbar. Sie haben jedoch die Möglichkeit die Spenden in Ihrer Einkommensteuererklärung innerhalb gewisser Grenzen nach § 10 d EStG als Sonderausgaben abzusetzen. Hierzu benötigen Sie eine Spendenquittung des Spendenempfängers.
Ich hoffe Ihnen Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortete haben zu können. Sollten noch Fragen oder Unklarheiten bestehen, können Sie sich gerne über die Kommentarfunktion an mich wenden. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Peiker | Steuerberater
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vielen Dank für Ihre Beratung. Eine Nachfrage hätte ich noch: Wenn meine Sponsoringleistung eine Geldleistung ist, reicht dann nicht auch ein Sponsoringvertrag, in dem Sponsorleistung und Empfängerleistung aufgelistet sind -oder muss trotzdem noch eine Rechnung erstellt werden?
Mit freundlichen Grüßen
C. W.
wenn es sich um eine Leistung handelt, die dauerhaft zu erbringen ist und über die ein Vertrag geschlossen wurde, reicht dieser natürlich auch aus. Es muss dann eben daraus hervorgehen wie hoch die zu leistenden Zahlungen sind und wofür diese gezahlt werden.
Wenn Sie und der Zahlungsempfänger umsatzsteuerpflichtig sein sollten, wäre zudem noch drauf zu achten, dass alle für die Umsatzsteuer erforderlichen Rechnungsangaben im Vertrag enthalten sind.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Peiker | Steuerberater