Kündigung innerhalb Elternzeit
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Grass,
folgender Sachverhalt:
mein Mann möchte zwei Monate Elternzeit für unser Kind nehmen (geplant ab 05.11.17 - 04.01.2018). Gleichzeitig möchte er sein jetziges Arbeitsverhältnis kündigen (lt. Vertrag 1 Monat Kündigungsfrist).
Ist die Kündigung innerhalb der Elternzeit, mit Wirksamkeit zum Ende der EZ möglich? §19 BEEG mit den angegebenen 3 Monaten macht in diesem Fall wenig Sinn, oder? Welche Kündigungsfrist gilt?
Da wir wegen der Beantragung der EZ etwas in Zeitdruck sind, bitte ich um eine zeitnahe Bearbeitung.
Vielen Dank im Voraus
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Antwort von Rechtsanwältin Silvana Grass
Sehr geehrte Ratsuchende,
für Ihren Mann als Arbeitnehmer gilt weiterhin die 1 monatige Kündigungsfrist. Die im Gesetz genannten 3 Monate (§ 19 BEEG) beziehen sich auf den Fall, dass exakt auf das Ende der Elternzeit, hier im Falle Ihres Mannes, also genau auf den 04.01.2018 gekündigt werden soll.
Da Ihr Mann nach den Ausführungen einen Monat zum Ende des Monats Kündigungsfrist einzuhalten hat, könnte z.B. jetzt auf Ende Oktober 17 gekündigt werden.
Der § 19 BEEG will den Arbeitnehmer in seinen rechtlichen Möglichkeiten stärken und nicht etwa in seinen vertraglichen Kündigungsmöglichkeiten einschränken. Die genannten 3 Monate sind ein zusätzliches „Sonderkündigungsrecht“ und treten neben die ansonsten bestehenden vertraglichen Kündigungsmöglichkeiten.
In der Hoffnung, Ihnen die Rechtslage verständlich erläutert zu haben, ansonsten nehmen Sie bitte Kontakt auf, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
RA Grass
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