Kontopfaendung bei Ueberschreitung des Pfaendungsschutzkonto- Freibetr
Fragestellung
Als mittelstaendischer Bauunternehmer bin ich im Jahre 2011 sozusagen m Kielwasser der Finanzkrise baden gegangen, mit einer so kraeftigen "Erkaeltung" zur Folge, dass ich mich bis heute nicht wirklich erholt habe. Jedoch habe ich den Schaden soweit begrenzen koennen, dass nur bei Bank und Finanzamt noch etwas aussteht. Der Tod meiner Ehefrau im selben Jahr verschlimmerte meinen gesundheitlichen Zustand derart, dass ich seitdem keiner gewerblichen Arbeit mehr nachgehen dann, und mich ausschliesslich ehrenamtlich in gemeinnuetzigen Organizationen betaetige. Ich lebe seitdem von einer bescheidenen Witwenrente von z.Z. 660,- Euro. Im Augenblick efinde ich mich gerade im aussereurpaeischem Ausland, wo ich mich nun beschlossen habe fest niederzulassen, um hier u.a. meine ehrenamtliche Arbeit fortzusetzen. Zur Erteilung eines permanenten Visums wird in dem betreffendem Land ein Depositum von umgerechnet 18.000 Euro faellig, dass von einem Konto mit meinem Namen ueberwiesen werden muss. Diese Summe kann nach Erteilung des Visums wieder ausgezahlt werden, wenn das Geld in selbigem Land investiert wird, z.B. in Wohneigentum. Ein guter Freund, der hier genau wie ich sein Otium verbringen will und deshalb hier investieren moechte, waere bereit diese erforderliche Summe auf mein Konto zu ueberweisen. Jetzt endlich zum Problem: Anfang 2012 wurde einige Male Betraege in Hoehe von einigen hundert Euro vom Finanzamt gepfaendet, weil eine Auszahlung meines Erbes in Hoehe von .ca.2.500 die Freibetragsgrenze des Pfaendungsschutzkontos ueberstieg. Ich habe daraufhin ein neues Konto bei einer reinen Internetbank angelegt, auf das bis heute meine Witwenrente eingeht. Das vorherige Konto habe ich nach .ca.1 Jahr geschlossen. Seitdem sind keine weiteren Versuche der Pfaendung vorgenommen werden, obwohl die o.g. Ueberschreitung des Freibetrages noch nicht ausgeglichen war und der Kontostand in jeweils 2016 und 2017 kurzzeitig bis zu 1.500,- Euro ueber der gesetzlichen Freibetragsgrenze lag.
Meine Frage:
wie gross ist das Risiko, dass bei dem Finanzamt ploetzlich ein " rotes Laempchen" aufblinkt angesichts einer solchen Ueberschreitung des Freibetrages, so glaesern wie das heute alles geworden ist - und so schnell. Natuerlich wuerde dieser Betrag nicht laenger als ein paar Stunden oder vielleicht einen Tag lang auf dem Konto liegen, bevor er weiter ueberwiesen wuerde ins Ausland. Aber koennte das vielleicht reichen, um das Konto zu sperren, um des Betrages ueber der Freibetragsgrenze habhaft zu werden? Das waere schon eine ziemliche Katastrophe.
Da dieses geliehene Geld fuer mich keine Aenderung meiner Vermoegensverhaeltnisse bedeutet, sehe ich keinen Gesetzesverstoss meinerseits. In dem Einwanderungsland koennte man mir vielleicht Vorspiegelung falscher Vermoegensverhaeltnisse vorwerfen. Doch das soll hier keine Rolle spielen. Ausserdem werde ich in dem zukuentigem Wohneigentum meines Freundes mitwohnen, und schon allein aufgrund der Witwenrente, die dort ungefaehr dem Gehalt eines Bankdirektors entspricht, keinem zur Last fallen in dem Gastland
Ich bin jetzt 60 Jahre alt.
Bitte helfen Sie mir nach einer langen Phase der Krankheit und Trauer mir in der letzten Phase meines Lebens nochmal etwas sinnvolles vorzunehmen. Fuer eine verbindliche Information waere ich Ihnen so dankbar. Deshalb moechte ich nun auch nicht mit einem Preisvorschlag. kommen
sondern lieber einfach das bezahlen, was es kostet.
Mit freundlichen Gruessen
Der Ausreis(s)er
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Antwort von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Die Frage nach der Wahrscheinlichkeit des Handelns seitens der Finanzbehörde ist sehr schwer zu beantworten.
Die Vollstreckung durch das Finanzamt ist aber gleichwohl schneller und unbürokratischer. Die Finanzbehörde kann insbesondere die Ermittlung sämtlicher im Inland existierender Konten einer Person veranlassen. Dies geht relativ schnell, so dass das Risiko in Ihrem Fall leider nicht zu vernachlässigen ist.
Nach Ihrer Schilderung sollten Sie davon ausgehen, dass die Finanzbehörde auch bereits positive Kenntnis von Ihrem derzeitigen Konto hat, so dass eine Pfändung dieses Kontos über die Freibetragsgrenze in Betracht kommen würde, wenn Sie die von Ihnen beschriebene Transaktion in die Tat umsetzen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen.
Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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vielen Dank für Ihren Auftrag. Wäre es möglich, die Deadline hier bis zum 24. November 2017, 18.00 Uhr, zu verlängern ?
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
Rechtsanwalt