Kindvater meldet sich zwei Jahre nicht und nun soll Übernachtung forciert werden
Beantwortet von Diplom-Psychologe Johann Schweißgut
Fragestellung
Guten Tag,
meine Kinder sind 6 und 4. Ich lebe mit ihnen seit dem 15.06.2015 im eigenen Haushalt, nachdem die Situation seinerzeit wegen starkem Alkoholmissbrauch, nächtlichem Hämmern an die verschlossene Schlafzimmertür (dort schloss ich mich jede Nacht verängstigt ein) so unaushaltbar geworden ist, dass wir ausziehen mussten.
Der Vater hatte keine Arbeit für mehrere Jahre und keinerlei Interesse, weder an mir noch an den Kindern und war tatsächlich nur daheim, teilweise, zum übernachten.
Er hat fast ein Jahr auf der Straße gelebt (mit Augenzeugenberichten) und sich weder an Geburtstagen gemeldet, noch zurückgerufen bzw das Telefon abgenommen.
Nachdem ich erneut umgezogen bin, in eine andere Stadt, hat er sich scheinbar entschlossen, eine Art Rachefeldzug zu unternehmen. Dafür, dass ich ihn nicht von dem Umzug in Kenntnis gesetzt habe. Er hatte jedoch nur eine Obdachlosen-Postbox, wo er Briefe vom Jobcenter abholen konnte (augenzeugenbericht), wie ich allerdings erst später erfahren habe. Das heißt, ich konnte ihn postalisch nicht erreichen.
Nun wird letztendlich nach einigen Gerichtsversuchen und etlichem Forcieren der örtlichen Sozialdienststellen mittlerweile eine Übernachtung forciert, obwohl nicht bekannt ist, wie er wohnt oder mit wem.
Was ich mir wünsche ist, dass ein Gutachten erstellt wird, ob er "clean" ist, ob seine Wohnung tatsächlich irgendwelchen Anforderungen entspricht, also grob, dass geschaut wird, ob ich ihm die Kinder (der 4 jährige kennt ihn überhaupt nicht) überhaupt anvertrauen kann!
Ich benötige wirklich Hilfe, da ich maßlos verzweifelt bin. Er ist ein Mensch, der trinkt und nun alle möglichen Register zieht (zum einen seine Art Menschen freundlich und einnehmend anzulächeln, man glaubt nicht, dass dieser Mensch Trinkprobleme und etliche andere Probleme hat, wenn man ihn sieht), um mir das Leben mit meinen Kindern schwer zu machen.
Ich bin zwar in anwaltlicher Beratung, allerdings fühle ich, dass ich nicht gut aufgehoben bin und einen Fachanwalt für Familiensachen benötige :(
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Antwort von Diplom-Psychologe Johann Schweißgut
Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie machen sich große Sorgen um Ihre Kinder. Sie lieben Ihre Kinder sehr. Und Sie haben große Angst, dass der Vater der Kinder diesen großen Schaden zufügt, wenn er unkontrolliert Kontakt zu ihnen hat.
Es hat zu diesem Problem offenbar schon zwei Gerichtsurteile gegeben. Zweimal wurde vom Gericht entschieden, dass die Kinder Kontakt zu ihrem Vater haben müssen, dass der Kontakt schrittweise aufgebaut werden soll und dass die Kinder schließlich auch den Vater in dessen Wohnung besuchen und dort übernachten sollen.
Diese Urteile machen Ihnen große Angst, weil Sie fürchten, dass den Kindern durch den Vater Schaden zugefügt wird.
Das Gericht hat die Aufgabe, zu prüfen und zu entscheiden, wie die Rechte der Kinder und der Eltern in Einklang gebracht werden können. In Deutschland ist im Gesetz festgelegt, dass jedes Kind ein Recht darauf hat, zu jedem seiner Eltern regelmäßig Kontakt zu haben. Der Kontakt darf nur dann verweigert werden, wenn die Gefahr besteht, dass bei einem Elternteil das Wohl des Kindes gefährdet ist. Im Gesetz steht auch, wann das Wohl des Kindes gefährdet ist: Immer dann, wenn das Kind nicht ausreichend versorgt wird und seelisch und/oder körperlich misshandelt wird.
Bei Ihnen ist das Gericht offenbar zu der Einschätzung gekommen, dass das Wohl Ihrer Kinder bei ihrem Vater nicht gefährdet ist. Deshalb hat es entschieden, dass die Kinder Kontakt zu ihrem Vater haben müssen.
Sie sind sich aber ganz sicher, dass es den Kindern schadet, wenn sie allein bei ihrem Vater sind. Deshalb wollen Sie bei den Kontakten immer dabei sein und wollen auch, dass die Kontakte bei Ihnen zuhause stattfinden. Sie haben große Angst um Ihre Kinder.
Sie können gegen die Gerichtsentscheidungen angehen. Dafür brauchen Sie – wie Sie ja schon selbst gesagt haben – einen Rechtsanwalt, der Fachanwalt für Familienrecht ist. Sie sollten in das Telefonbuch für Berufsbranchen, das nennt sich „Gelbe Seiten“, schauen, dort finden Sie alle Anwälte und ihre Telefonnummern. Suchen Sie sich einen älteren, erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht aus und rufen Sie ihn an.
Der Anwalt kann dafür sorgen, dass Ihr Gerichtsverfahren in die nächste, die höhere Instanz kommt. Und dort kann ihr Anwalt beantragen, dass das Gericht einen Psychologischen Gutachter beauftragt. Dieser kann dann alles prüfen:
- Ob der Kindesvater eine Wohnung hat,
- ob diese geeignet ist für Besuche und Übernachtungen der Kinder,
- ob man die Entwicklung in Richtung auf Übernachtungen langsamer gestalten soll statt sie zu forcieren und
- grundsätzlich, ob das Wohl der Kinder bei den Besuchen bei ihrem Vater gefährdet ist.
Ein solches Gutachten ist dann eine wichtige Grundlage für die Entscheidung des höheren Gerichts. Es ist natürlich nicht sicher, dass man dann ganz Ihren Wünschen nachkommt. Aber auf diesem Wege ist mehr als bisher gewährleistet, dass die Gerichtsentscheidung so ist, dass sie gut ist für das Wohl Ihrer Kinder. Vielleicht stellt der Gutachter fest, dass Sie Recht haben, dann wird das Gerichtsurteil positiv für Sie sein. Es kann aber auch sein, dass der Gutachter feststellt, dass bei ihrem Vater keine Gefahr für die Kinder besteht. Dann müssen Sie vielleicht nicht mehr so viel Angst haben wie bisher.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg. Rückfragen beantworte ich selbstverständlich und gern.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Schweißgut
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Ich habe auch jede Menge Schriftverkehr, falls irgendetwas besonderes benötigt wird.
Ich möchte hauptsächlich, dass die Treffen mit dem Vater nicht so heftig forciert werden. Die Kinder wollen nicht und der Kleine kennt den Vater überhaupt nicht!
Bei einem der Treffen die bereits stattgefunden haben, hat der Vater den Kleinen gezogen und mehrfach gezischt, er darf nicht zurück zur Mama, obwohl die Richterin sagte, es wäre dem 4jährigen gestattet jederzeit zu seiner Mama zu gehen, wenn er sich unwohl fühlt.
Sie haben Ihr Geld zurück verlangt - das Ihr gutes Recht und wird erledigt.
Ich möchte noch eine Ergänzung machen. Ihre Frage wurde hier an einen Diplom-Psychologen gerichtet. Ich bin Diplom-Psychologe und habe Ihre Frage psychologisch-fachlich seriös beantwortet.
Wenn Sie hier mit einem Fachanwalt für Familienrecht schreiben, kann dieser Ihnen sicher ebenfalls nur allgemein antworten. Um vor Gericht Ihre Interessen zu vertreten, brauchen Sie einen Fachanwalt vor Ort. Denn der muss schriftlich Anträge beim Gericht stellen und bei Gerichtsterminen als Anwalt persönlich anwesend sein. Das kann ein Anwalt von hier aus nicht machen.
Ganz persönlich meine ich, dass Sie wirklich ein sehr großes Problem haben. Sie lieben Ihre Kinder und haben Angst um Sie. Ich wünsche Ihnen sehr, dass Sie beim Gericht eine Lösung finden, mit der Sie zufrieden sein können.
Freundliche Grüße
Johann Schweißgut