Kindergeld nach Scheidung
Beantwortet von Rechtsanwältin, Schlichterin Brigitte Draudt in unter 2 Stunden
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Draudt,
Ich habe ein Problem mit meiner Ex Frau die in Kroatien lebt.
Sie bezieht das volle Kindergeld das sie über mich bekommen hat, da ich in Deutschland lebe und möchte eine Bestätigung vom Anwalt, dass ich das hälfte Kindergeld vom Unterhalt abziehen darf.
Erbitte um Rückmeldung.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen.
Z.M.
Antwort von Rechtsanwältin, Schlichterin Brigitte Draudt
Sehr geehrter Herr M.,
ich bestätige Ihnen gerne, dass nach deutschem Recht das hälftige Kindergeld für jeden Elternteil auf den Unterhalt anzurechnen ist. Das ist so, weil das Kindergeld Einkommen des Kindes ist. Die Unterhaltsleitlinien der deutschen Oberlandesgerichte sehen das alle so und die Düsseldorfer Tabelle ist so ausgerichtet.
Ich weise darauf hin, dass ich einen eventuellen Auslandsbezug hinsichtlich Ihrer Frage nach Ihren Angaben, dass nach deutschem Recht gehandelt werde, nicht geprüft habe.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin
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Vielen lieben Dank.
Könnten Sie mir die Bestätigung mit Unterschrift und Siegel zuschicken?