KfW Förderung bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Thomas,
ich bin Eigentümer eines 8 Familienhauses Baujahr 1955, 7 Wohnungen habe ich vermietet, 1 bewohne ich selber. Ich beabsichtige, eine wärmetechnische Sanierung des Hauses in den nächsten Monaten durchzuführen, Fassaden, Kellerdecke und Dachgeschoss sollen gedämmt werden. Die Maßnahme wird von einem KfW zugelassenen Energieberater begleitet, der auch schon die Planung erstellt hat.
Ich möchte dafür einen zinsverbilligten KfW Förderkredit mit 20 % Tilgungszuschuss in Anspruch nehmen, der nach Auskunft meines Energieberaters in jedem Fall auch genehmigt würde.
Meine Frage ist nun, kann ich trotzdem noch die Kosten, die über den Tilgungszuschuß hinausgehen, als Werbungskosten (Erhaltungsaufwand) auf der Anlage V steuerlich geltend machen? Ich bewohne 11 % der Gesamtfläche des Hauses, bei der Berechnung der Werbungskosten muss ich dann diese 11 % noch zusätzlich abziehen nehme ich an?
Freundliche Grüße
J. W.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Handelt es sich bei den bezuschussten Aufwendungen um Erhaltungsaufwendungen oder Schuldzinsen, sind diese nur vermindert um den Zuschuss als Werbungskosten abziehbar. Sie können also den Rest als Werbungskosten geltend machen. Fällt die Zahlung des Zuschusses und der Abzug als Werbungskosten nicht in das selbe Kalenderjahr, rechnet der Zuschuss im Jahr der Zahlung zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, also erst voller Abzug der Erhaltungsaufwednugen, dann Korrektur durch Versteuerung als Einnahme (R 21.5 Abs.1 Sätze 5 und 6 EStR).
Sowohl bei den Werbungskosten/ Erhaltungsaufwand als auch beim Zuschuss kürzen Sie den Teil heraus, der auf die selbst genutzte Wohnung entfällt.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Sie haben eine Frage? Holen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich Angebote unserer Experten ein!
Nach dem Einstellen Ihrer Frage erhalten Sie individuelle Preisangebote unserer Experten, aus welchen Sie einfach das für Sie passende Angebot auswählen können!
Unsere Experten stehen Ihnen jetzt zur Verfügung. Stellen Sie jetzt Ihre Frage!
Hier kostenlos und unverbindlich Angebote einholen!
Bewertung des Kunden
J. W.