Kann ich Kinderunterhalt bei der Einkommenssteuer absetzen ?
Fragestellung
Ich bin seit 2018 geschieden.
Ich zahle für meine 3 Kinder Kinder- Unterhalt.
Kann ich diesen Kinderunterhalt als z.b. außergewöhnliche Belastung von der Einkommenssteuer absetzen ? und wenn ja wie ?
Das Finanzamt hatte mir gesagt, das geht nicht, weil meine Ex-Frau Kindergeld bekommt für meine 3 Kinder und dies somit schon verrechnet wurde.
Viele Grüße,
A.M.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Leider können Sie Unterhaltszahlungen für Kinder nur dann absetzen, wenn diese Kinder steuerlich nicht mehr als Kind zu berücksichtigen sind, also in der Regel nur für volljährige, nicht in Ausbildung befindliche btw. über 25jährige Kinder.
Solange die steuerliche Berücksichtigung als Kind möglich ist (hälftiger Kinderfreibetrag, Kindergeldanspruch) wird die Unterhaltsleistung durch den Kinderfreibetrag und das Kindergeld "abgegolten", auch wenn das Kindergeld tatsächlich nicht an Sie ausgezahlt wird.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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