Investitionsabzugsbeträge (GbR)
Fragestellung
Wie werden im Rahmen einer GbR (2 Personen) Investitionsabzugsbeträge geltend gemacht ? Nach meiner Kenntnis werden diese ab 2017 im Rahmen der E-Bilanz übermittelt und nicht mehr in dem Formularen zur GuE-Erklärung? 2016 gab es hierzu noch entsprechende Felder im Erklärungsformular.
Die Investitionsabzugsbeträge wurden bei uns in der E-Bilanz über die Konten (SKR03)
9917 - 9975 gebucht und erscheinen dann auch nachrichtlich in der E-Bilanz.
Wo sind diese Beträge gegenüber dem Finanzamt überall zu erklären damit eine steuerliche Berücksichtigung erfolgt ? Wo erfolgt die Berücksichtigung in der Erklärung GuE ?
Die IAB´s werden ja ausserbilanziell abgezogen/hinzugerechnet. Sie mindern damit auch die festzustellenden "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" für alle Gesellschafter und gesamt für die Firma?
Besten Dank im voraus.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die steuerliche Gewinnermittlung erfolgt in der E-Bilanz. Hinter Bilanz und GuV gibt es den Bereich "Steuerliche Gewinnermittlung", hier können Sie die außerbilanziellen Korrekturen (und somit auch den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG) eingeben.
Sie überprüfen anschließend, ob sich dies korrekt im steuerlichen Gewinn widerspiegelt, wenn nicht, müssen Sie ggf. noch Eingabefehler beseitigen. Die Verbuchung in den Konten 9917-9919 und 9970-9975 ist jedenfalls der richtige Bereich im Kontenrahmen, die Konten haben die Schlüsselung SB, das bedeutet, die Werte werden gemäß Datev-Standard übergeben.
§ 7g Abs. 7 EStG bestimmt ausdrücklich, dass dieser bei Personengesellschaften so anzuwenden ist, dass an die Stelle des Steuerpflichtigen die Gesellschaft tritt. Das bedeutet, dass die Größenordnungsmerkmale für die GbR gelten.
Somit sollte bei korrektem Buchungsverhalten als in der E-Bilanz erfolgen und der bereits um die Auswirkungen des § 7g EStG korrigierte Gewinn wird in die GuE übertragen.
Sie übergeben den Gesamtgewinn und verteilen dann nach Ihrem gesellschaftsrechtlich vereinbarten Schlüssel den Gewinn.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Also reduzieren sich die "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" unmittelbar durch die IAB´s ?
In der E-Bilanz erscheint ganz unten "Steuerlicher Gewinn/Verlust bei Feststellungsverfahren", dort ist der steuerliche Gewinn ausgewiesen und die IAB´s mit gebildeten und hinzuzurechnenden sind sichtbar. Dort wird ein "steuerlicher Gewinn/Verlust nach Nettomethode" ausgewiesen, der um die IAB-Summen reduziert sind - müsste somit also richtig sein ?
Sehe ich das richtig, dass dann in der Erklärung GuE die Anlagen FE1 und FE3 mit den um die IAB verminderten Werten anzugeben sind ? Sich also der nach Schlüssel zu verteilende Betrag um die IAB vermindert ?
Die Gewerbesteuererklärung enthält damit dann auch den um die IAB reduzierten Gewinn ?
Herzlichen Dank für die Beantwortung dieser Rückfrage. Sollte diese den Rahmen sprengen bitte ich Sie um Mitteilung, dann bin ich gerne bereit noch zuzuzahlen.
das ist so richtig, wie Sie es wiedergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater