Internettberug
Fragestellung
Wollte mir im Internett ein Auto kaufen.
Wurde Betrogen. Polizeiliche Ermittlungen dauern an. Werden aber ins leere laufen.
Kann ich von der Internetplattform bzw. die kontoführende Bank Schadensersatz fordern ?
z.B. Verletzung der Sogfaltspfichten?!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geeehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
Eine Haftung der Internetplattform kommt dann in Betracht, wenn diese grob fahrlässig gehandelt hat und ihre Nutzer nicht auf bekannt Gefahren durch Betrüger hingewiesen hat.
Das Amtsgericht München hat mit dem inzwischen rechtkräftigen Urteil vom 15.09.2017, Az.: die Haftung einer Internetplattform zwar abgelehnt aber auch darauf hingewiesen, welche Verpflichtungen und Anforderungen den Betreiber der Internetplattform zu erfüllen hat.
Das AG München hat entschieden, dass der Betreiber einer Internetplattform für Kraftfahrzeugverkäufe nicht für betrügerische Inserate haftet, sofern der Portal-Betreiber gutgläubig ist und auf die möglichen Gefahren betrügerischer Angebote hinweißt.
D.h. der Betreiber der Plattform muss auf etwaige betrügerisches Handeln hinweisen, wenn er hiervon Kenntnis erlangt. Nur wenn dieser gutglaubig ist und von diesen betrügerischen Handlungen keine Kenntnis hat, muss er keine Vorkehrungen treffen.
Eine Haftung der kontoführenden Bank sehe ich nicht, wenn diese den Zahlungsauftrag ordnungsgemäß ausgeführt hat.
Eine Belehrungspflicht beispielsweise bei Zahlung ins Ausland besteht seitens der Bank nicht.
Ich hoffe ich konnte Ihre Anfrage beantworten.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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