Instandhaltungskosten für vorübergehen nicht vermietete Wohnung
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte bis zum 31.07.2019 eine 50 qm Wohnung in Obergeshoss meines Hauses vermietet. Der befristete Mietvertrag wäre aber erst am 31.12.2020 ausgelaufen. Seit 6 Monaten plane ich notwendige Instandhaltungs - und Renovierunsarbeiten an der Elektroinstallion und der Renovierung des Hausflus. Bisher konnte ich alle notwendigen Arbeit bei der Steuererklärung geltend machen. Diese wurden auch anerkannt. Von der vorzeitgien Kündigung durch den Mieter wurde ich zwar überrascht, habe diese aber akzeptiert. Jetzt stehen die Renovierungsarbeiten im Oktober und November an. Die Frage die sich mir jetzt stellt ist, kann ich die entstehend Kosten noch geltend machen, obwohl die Wohnung aktuell nicht mehr vermietet ist. Ich plane allrdings eine erneut Vermietung.
Mit freundlichen Grüßen
F. L.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Solange Vermietungsabsicht (mit Gewinnerzielungsabsicht) besteht, können Sie weiterhin die Erhaltungsaufwendungen anteilig als Werbungskosten oder ersatzweise als Herstellungskosten geltend machen. Gegebenenfalls verlangt das Finanzamt Nachweise, dass die Vermietungsabsicht bestanden hat, etwa Kopien/ Ausdrucke von Inseraten o.ä.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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