Immobilien im Ausland nicht richtig versteuert
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas in unter 1 Stunde
Fragestellung
Hallo.
Ich bin ein selbständige Tänzer, mit Wohnsitz in Deutschland. Komme aber aus England. Und bin gerade unterwegs für meinen Arbeit.
Ich hab in England eine klein wohnung, und hab einen 'steuer befreiung' aus England bekommen.
Zu der Wohnung: ich bekomme pro jahr ungefähr: €4500 miete ein. und Zahle €1200 neben kosten plus ab und zu extra ausgaben für Reperaturen. ( neue heizing, waschmachine etc ).
ICh hab der wohnung mit einen Hypotheck gekauft und zahle noch €1000 pro jahr.
Ich hab das verstanden das ich das einkommen in Deutschland nicht versteurn muss, das ich befreit bin.
Was ich jetzt weiß, dass es völlig falsch ist. Ich bin besorgt, dass ich das Gesetz gebrochen habe. Und wird eine massive Steuerrechnung erhalten. Könnten Sie mir einen Rat geben:
Was ist zu tun?
Welche Kosten habe ich verpasst?
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben,sind Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Die Besteuerung englischer Einkünfte ist jedoch in einem Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind demnach in dem Staat zu besteuern, in dem das vermietete Objekt belegen ist, somit in England.
Die Einkünfte sind jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes, der auf die anderen Einkünfte zu entrichten ist, zu berücksichtigen. Deswegen sind dazu Angaben in der Steuererklärung zu machen (Anlage AUS).
Das Besteuerungsrecht fallt wieder an Deutschland zurück, wenn Großbrittanien sein Besteuerungsrecht nicht ausübt. In diesem Fall sind die Vermietungseinkünfte in Deutschland zu versteuern, als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Somit sind die Einkünfte im Rahmen der Steuererklärung zu erklären.
Wenn Sie dies bisher unterlassen haben, wäre zu prüfen, ob noch eine Selbstanzeige möglich ist. Dies ist mit befreiender Wirkung möglich, wenn das Finanzamt noch keine Kenntnisse von den Tatsachen hat.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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