Hallo da sind wir wieder mal..
Fragestellung
Hallo Herr Schulte, anbei eine neue Anfrage sollte diesmal recht einfach sein für Sie uns zu helfen. Folgendes Problem:
Kunde kauft bei uns ein Paintball Gewehr plus Zubehör (Rechnung 1)
Kunde hat technische Probleme mit dem Paintball Gewehr funktion beeinträchtigt
Wir haben Kunden gebeten uns die Waffe zur Nachbesserung / Kontrolle zuzusenden
Nachbesserungsarbeiten wurden durchgeführt bei uns Funktion i.O.
Kunde kauft weitere Produkte passend zu dieser Waffe (insgesammt zwei weitere Rechnungen
Kunde Reklamiert selben Fehler an Waffe. Wir bitten Ihn um Zusendung zwecks 2ter Nachbesserung
Waffe wird bei uns erneut repariert (selber Fehler andere Vorgehensweise) Waffe läuft bei uns wird erneut zum Kunden gesendet.
Nach ca 3-4 Wochen nach Zugang beim Kunden erneute bemängelung der Waffe selber Fehler.
Kunde möchte die gesammte Waffe plus allem Zubehör zurück geben und gesammtbetrag erstattet bekommen.
Nun unsere Fragen:
1) Müssen wir dies Waffe zurück nehmen?
2) Müssen wir das gesammte Zubehör aus insgesammt 3 Rechnungen zurück nehmen
3) Haben komplett neue Waffe angeboten Kunde weigert sich?
4) Selbe Waffe ist gerade im Angebot ca. 100,- EUR billiger bei uns müssen wir falls wir diese zurück nehmen den alten höheren Preis bezahlen oder gilt der aktuelle neue Preis?
Brauchen Sie dazu Rechnungen oder änl. wegen der Zeitfenster? Freue mich auf Rückinfo!
Herzlichst
Ihr
H. W.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Guten Tag,
der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt & Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
1.
Ja, sie müssen die Waffe und das Zubehöhr aus dem 1. Kaufvertrag (KV) mit der 1. Rechnung im Wege des Gewährleistungsrechts zurück nehmen. Ihre 2 Nachbesserungsversuche sind diesbezüglich gescheitert. Der Kunde muss aber nun noch den Rücktritt von diesem Kaufvertrag erklären, falls noch nicht geschehen.
2.
Nein, aus den 2 weiteren KVs mit den 2 weiteren Rechnungen müssen Sie nichts zurück nehmen. Diese Ware ist ja nicht mangelhaft. Die Kaufverträge sind getrennt zu betrachten.
3.
Nach 2 fehlgeschlagenen Nachbesserungen kann er sich weigern und den Rücktritt mit Rückabwicklung erklären und fordern. Sie hätten ihm vielleicht als 2. Nachbesserung eine komplett neue Waffe geben können.
4.
Sie müssen ihm den Kaufpreis zurück zahlen, den er Ihnen gezahlt hat, also wohl den höheren. Im Wege der Rückabwicklung (Rückgewährschuldverhältnis) sind die tatsächlich erbrachten Leistungen wieder zurück zu gewähren. Sie müssen also den tatsächlich vom Kunden gezahlten Preis zur 1. Rechnung zrück zahlen, Zug um Zug gegen Rückerhalt der Wafffe mit dem Zubehör aus der 1. Rechnung.
Das nächste Mal bitte den Preis bei 4 Fragen höher ansetzen. Danke dafür.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)