Gewerblicher Grundstückshandel
Fragestellung
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
bitte senden Sie mir ein unverbindliches Preisangebot zur Beantwortung folgender Rechtsfrage(n):
Ich besitze seit 2012 per Überlassungsvertrag das bebaute Grundstück meiner Eltern. Davon habe ich vom Grund- und Boden 2017 einen Teil veräußert.
Ich bewohne selber in einem anderen Bundesland ein eigenes Mehrfamilienhaus. Die dazugehörige Grundstücksfläche beträgt 5000qm. Davon möchte ich jetzt 2200 qm veräußern, da ich in das Elternhaus ziehen möchte und mir die Grundstücksfläche zu groß ist. Es ist vorgesehen, dass aus dem zu veräußerden Grundstück, 3 einzelne Parzellen entstehen, die bebaut werden könnten. Also 3 verschiedene Käufer.
Bei einem weiteren Grundstück ist 2022 die Spekulationsfrist abgelaufen. Auf diesem befindet sich kein Wohnhaus sondern nur eine große Scheune. Dieses möchte ich dann zur gegebenen Zeit ebenfalls veräußern.
Meine Frage: Kann mir gewerblicher Grundstückshandel unterstellt werden. Wenn ja, wie kann ich dies vermeiden?
Mit freundlichen Grüßen
C. P.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Insbesondere gehen ich davon aus, dass keines der Grundstücke Teil eines Betriebsvermögens war oder ist.
Aus dem von Ihnen genannten Savhverhaltsangaben spricht zunächst nichts für das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels. Grundstücke, die der privaten Vermögensverwaltung zuzuordnen sind, können nach Ablauf von zehn Jahren einkommensteuerfrei veräußert werden, vor Ablauf der Zehnjahresfrist die Veräußerung als privates Veräußerungsgeschäft einkommensteierpflichtig.
Ich besitze seit 2012 per Überlassungsvertrag das bebaute Grundstück meiner Eltern. Davon habe ich vom Grund- und Boden 2017 einen Teil veräußert.
Die Veräußerung ist steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf des Grundstückes weniger als zehn Jahre vergangen sind. Falls Ihnen das Grundstück von Ihren Eltern unentgeltlich übertragen wurde, gilt für die Berechnung der Zehnjahresfrist das entsprechende Anschaffungsgeschäft der Eltern.
Ich bewohne selber in einem anderen Bundesland ein eigenes Mehrfamilienhaus. Die dazugehörige Grundstücksfläche beträgt 5000qm. Davon möchte ich jetzt 2200 qm veräußern, da ich in das Elternhaus ziehen möchte und mir die Grundstücksfläche zu groß ist. Es ist vorgesehen, dass aus dem zu veräußerden Grundstück, 3 einzelne Parzellen entstehen, die bebaut werden könnten. Also 3 verschiedene Käufer.
Auch hier gilt zunächst die Zehnjahresfrist. Wenn diese überschritten ist, kann grundsätzlich steuerfrei verkauft werden, anderenfalls liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor. Etwas anderes würde nur gelten, wenn Sie das Grundstück in Verkaufsabsicht erworben haben. Die Parzellierung verändert daran nichts, solange Sie nicht weitere, wesentliche Tätigkeiten damit verbunden haben (z. B. Erschließung, Bebauungsplan, Baureifmachung).
Bei einem weiteren Grundstück ist 2022 die Spekulationsfrist abgelaufen. Auf diesem befindet sich kein Wohnhaus sondern nur eine große Scheune. Dieses möchte ich dann zur gegebenen Zeit ebenfalls veräußern.
Die Art der Bebauung ist unwesentlich. Wenn die Zehnjahresfrist vertrichen ist und das Grundstück zur privaten Vermögenverwaltung gehörte, ist der Verkauf steuerfrei.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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