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Geklaute Bild im Internet gefunden

| Preis: 29 € | Urheberrecht
Beantwortet von Rechtsanwalt Bernhard Schulte in unter 1 Stunde

Sehr geehrter Herr Schulte,


zuletzt habe ich im Internet auf einem Profil in einem sozialem Netzwerk ein Profil
gefunden,wo illegal mein Foto von mir benutzt wurde.
Das Foto wurde mir im Internet geklaut und illegal als Profilbild eines
Profils benutzt.
Das Profil habe ich desöfteren angeschrieben,jedoch kam nie eine Rückmeldedung
zurück,weil dieses Profil inaktiv war.
Seit dem 05.09.2016 ist das Profil inaktiv!
Rechts unten am Profil steht eine mir unbekannte Adresse.
Ob diese Person das Profil erstellt hat oder mit der Sache nichts zu tun hat weiß ich nicht.

Soll ich die Person unter der genannten Adresse einfach anzeigen oder muss ich erst eindeutig
beweisen wer das Profil erstellt hat?

Sie haben eine Frage im Bereich Urheberrecht? Nutzen Sie unsere Anwaltshotline:
0900-1010 999 * anrufen
Kennung eingeben: 18537
» Sie werden sofort mit einem*einer Anwält*in verbunden!

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.

Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen. Mein Angebot ist freibleibend.

Mit freundlichen Grüßen

Schulte

Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)

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Kommentare

Insgesamt 6 Kommentare
Bernhard Schulte
Ansonsten erhalten Sie hier über die Kommentarfunktion innerhalb der von Ihnen gesetzten Deadline eine Antwort von mir.

Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
06.06.2020 21:36 Uhr
Kund*in
Guten Abend Herr Schulte,

mir wäre es angenehmer wenn Sie zu dieser Sache eine kleine Antwort geben per Mail.
06.06.2020 22:14 Uhr
Bernhard Schulte
Sehr geehrte (r) Fragesteller (in),

aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.

Für eine Strafanzeige, z.B. gegen den dort genannten Profilinhaber oder unbekannt, reicht das. Sie sollten jedoch Screenshot von dem anderem Profil und den dortigen Fotos machen, die Sie betreffen. Zudem sollten Sie nachweisen können, dass das tatsächlich Ihr Foto ist.

Die Staatsanwaltschaft wird das schon ermitteln, ob die genannte Person tatsächlich der Profilinhaber ist, oder nicht. Durch eine spätere Akteneinsicht durch einen Anwalt können Sie dann anschließend, den Ermittlungsstand der StA, also auch etwaige richtige Profilinhaber, herausfinden.

Da diese Urheberrechtsverletzungen sogenannte Antragsdelikte sind, müssen Sie bei der Strafanzeige gleichzeitig den entsprechenden Strafantrag stellen. Dieser kann innehralb von 3 Monaten ab Kenntnis der Rechtsverletzung gestellt werden.

Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen. Falls Sie künftig neue Fragen haben, können Sie mich gerne erneut kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)
07.06.2020 07:07 Uhr
Kund*in
Guten Tag Her Schulte,

vielen Dank für Ihre ausführlich Antwort!
Mich würde interessieren wie man nachweisen kann das Jemand diesen Verstoß begangen hat.
Denn es gibt keine Zeugen.Eine IP Adresse besteht ja bestimmt auch nicht mehr.Browserdaten oder der Computer von dem Täter sind ggf. auch nicht mehr vorhanden.Der Täter konnte damals bei der Erstellung des Profils schon falsche Daten beim Emailkonto angeben.Vielleicht existiert das Emailkonto des Täters nicht mehr weil so viel Zeit vergangen ist.
Vielleicht ist der Telefonanschluss des Täters auch scon längst gekündigt.

Da die Tat schon fast 4 Jahre her ist ,glaube ich nicht das man den Täter finden wird,weil die IP Adresse nicht ermittelbar ist.Nur durch die IP adresse kann man genau sagen von welchem Anschluss der Rechtsverstoß ausging.

Glauben Sie das man den Täter findet?
07.06.2020 16:40 Uhr
Bernhard Schulte
Da Ihre Nachfrage über eine reine Verständnisfrage hinausgeht und zudem neue Angaben / neuen Sachverhalt enthält, beantworte ich Ihre weitergehende Frage und Anmerkungen gerne im Rahmen eines kostenpflichtigen Zusatzangebotes. Sofern ein Solches gewünscht ist, geben Sie bitte kurz Bescheid, dann unterbreite ich Ihnen ein solches Zusatzangebot.
07.06.2020 17:10 Uhr
Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

dann würde ich mich zum Abschluss noch über eine positive Bewertung, von z.B. 5 Sternen, sehr freuen.

Hierfür danke ich Ihnen schon jetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)
10.01.2021 14:31 Uhr

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