Geblitzt - Führerscheinverlust droht
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie den Anhörungsbogen.
Da ich beruflich von meinem Führerschein abhängig bin und mir mit dem Punkt mein Führerschein entzogen würde(max. Anzahl erreicht), benötige ich dringend Hilfe.
Falls wichtig, bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein Leihwagen der Firma Buchbinder.
Über eine zügige Antwort freue ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
M.K.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Ihnen wird der Vorwurf gemacht, außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Geschwindigkeit um 40 Km/h überschritten zu haben.
Da Sie auf den Führerschein in beruflicher Hinsicht angewiesen sind, empfehle ich zunächst, keine Einlassung (Aussagen zur Sache) abzugeben, sondern sich durch einen Kollegen vertreten zu lassen.
Zunächst muss Akteneinsicht genommen werden, um die Sach- und Rechtslage abschließend prüfen zu können. Sie wurden mit einem Messgerät aus der PoliScan-Reihe geblitzt.
Jedes technische Gerät und damit jede Messung kann Fehler aufweisen. Dies lässt sich allerdings erst nach Einsicht in die Akte prüfen, weil man dort u.a. das Messprotokoll sowie die Eichscheine des Messgeräts PoliScan bzw. des Messgeräts - Standortmodul für Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage PoliScan in Augenschein nehmen kann und prüfen kann, ob bspw. Verstöße gegen die Gebrauchsanweisung vorgelegen haben.
Die Prüfung kann dazu führen, dass nicht mehr von einem standardisierten Messverfahren auszugehen ist. Dies würde die Erfolgschancen erhöhen. Da der Teufel aber im Detail steckt, läuft ohne Akteneinsicht gar nichts. Diese erhalten Sie nur über einen Rechtsanwalt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen.
Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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vielen Dank für die Info.
Um sicher zu gehen, ich soll also jetzt erstmal gar nichts unternehmen!?
Wenn Sie von einem Kollegen sprechen, könnte ich auch Sie in Anspruch nehmen? Wenn ja, könnten Sie mir ca. etwas über die Kosten sagen!? Da ich keine Rechtschutzversicherung habe, wäre dies natürlich nicht unwichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Klawitter
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Es muss zunächst einmal ein sog. Bußgeldbescheid gegen Sie ergehen, gegen den dann mit einem Einspruch vorgegangen wird.
Der Bußgeldstelle muss nur angezeigt werden, dass Sie anwaltlich vertreten sind und zunächst Akteneinsicht beantragen.
Sie können mich hier gerne beauftragen. Ich würde dann alles Erforderliche in die Wege leiten.
Die Kosten für meine Inanspruchnahme belaufen sich auf EUR 850,00 (brutto). Die Kosten, die Sie bisher hatten, würden auf diesen Betrag angerechnet werden, so dass ein Betrag von EUR 775,00 (brutto) verbliebe.
Wenn Sie es wünschen, mache ich Ihnen hier auf der Plattform ein zusätzliches Angebot für die Vertretung im OWi-Verfahren.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
Rechtsanwalt