GbR
Beantwortet von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Arens,
ich werde mir zusammen mit meinem Bruder ein Haus in Eberswalde kaufen, dies liegt 60 Km von meinem jetzigen Wohnort entfernt, dafür nur 4 km von meiner Arbeitsstätte und ich arbeite bis Abends um halb zehn, das Pendeln dann ist manchmal beschwerlich und ich wäre lieber schnell zu Hause.
Damit der Besitzerwechsel, das Haus soll irgendwann voll und ganz mir gehören, mein Bruder möchte dort Kapital investieren.
Nun soll er die Verluste der GbR gelten machen können, also er soll möglichst viel Anteil an der GbR erwerben, ich meinerseits möchte an die GbR Miete bezahlen und die Mietzahlungen dann steuerlich absezten, als Zweitwohnung in der Nähe der Arbeitsstelle.
Ist es möglich, dass ich mit sagen wir 5 % oder noch weniger an der GbR beteiligt bin und gleichzeitig die Mietausgaben, die ja im Prinzip an mich fließen, als Anteilseigner der GbR, als Zweitwohnungskosten absetzen kann?
Ich benötige hierfür eine verbindliche Aussage.
Mit freundlichen Grüßen,
G. K.
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Guten Tag Herr K.!
Das von Ihnen geplante Vorhaben ist so sinnvoll und machbar. Sie benötigen einen GbR Vertrag, in welchem Sie festlegen, wer welchen Anteil trägt. Entsprechend ist es möglich, dass Ihr Bruder die wesentlichen steuerlichen Vorteile hat. Und Sie können im Rahmen Ihrer Einkünfte eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Voraussetzung ist, dass Sie eine Stunde Fahrzeit "einsparen" auf einfacher Strecke.
Es wird dann für die GbR eine separate Feststellungserklärung beim für Eberswalde zuständigen Finanzamt einzureichen sein. Hier ermitteln Sie die Höhe der einkünfte aus Vermietung und ordnen diese nach dem Schlüssel 5 % zu 95 % zu.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
Steuerberater
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ist es auch möglich, dass mein Anteil unter 5% liegt, z.B. 1%?
Oder kann mein Anteil auch höher sein, so dass ich beides absetzen kann, etwaige Verluste der GbR (Zinszahlungen, Investitionen in die Modernisierung etc.) und die doppelte Haushaltsführung?
Akzeptiert das das Finanzamt oder gibt es hier Probleme?
Mit freundlichen Grüßen,
G. K.
Ihr Bruder und Sie sind frei in der Gestaltung des GbR Vertrages. Also auch bei den Gewinn/Verlustzurechnungen. Was möchten Sie auf Dauer wirtschaftlich erreichen? Sie können auch heute den Anteil 1 zu 99 wählen und in 5 Jahren 50 zu 50.
Herzliche Grüße
Ralph Arens