Freiberufliche Nebentätigkeit
Fragestellung
Hallo Herr Thomas,
Ich bin freiberuflicher Kameramann im Hauptberuf mit KSK Mitgliedschaft und möchte mein Hobby Holzhandwerk zum Nebenberuf machen, um Drehfreie Phasen zu überbrücken.
Dabei geht es mir nicht um große Umsätze, sondern nur um einen geringen Nebenerwerb, und um die Möglichkeit Maschinen und Werkzeug von der Steuer abzusetzen. Bauen will ich kleinere Alltagsgegenstände. Was genau ist noch flexibel.
Ich weiß um die Problematik Meisterzwang in fast allen Holzberufen. Es gibt ja Außnahmen, aber irgendwie finde ich keine Passende zu dem was ich da machen will.
Ich fürchte das fällt eher immer auf den Beruf des Tischlers/Schreiners/Holzspielzeugmacher zurück. Also kann man ja wahrscheinlich eine Gewerbeanmeldung ausschließen oder wie sehen Sie das? Gewerbesteuer ist kein großes Thema, weil ich wegen meiner KSK Mitgliedschaft mit einem nicht-künstlerischen Gewerbe ohnehin nur maximal einen Gewinn von 450€/Monat erwirtschaften darf.
Der zweite Weg ist ja der des freiberuflichen Künstlers. Wenn man darauf achtet eher Einzelstücke zu produzieren die einen bisschen höheren Kunstwert haben. Ich weiss, das ist Auslegungssache was Kunst ist und deshalb auch die Frage. Müsste ich etwas bestimmtes beachten wenn ich die zweite Freiberuflichkeit anmelde. Ich möchte nicht dass sich mein Hauptberuf "infiziert", falls ich dann im Nachgang wegen "zu wenig Kunst" oder Ähnlichem doch als Gerwerbe eingestuft werde und das Ganze wieder aufgeben muss. Mein Hauptberuf darf nicht gefährdet werden, ansonsten lass ich es dann doch lieber ganz.
Mit freundlichen Grüßen,
B. E.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Aus steuerlicher Sicht können Sie das Vorhaben unabhängig von der Einstufung durch die jeweilige Handwerkskammer angehen, Betriebsausgaben bleiben auch bei fehlender Gewerbeanmeldung abziehbar. Allerdings wäre darauf zu achten, dass die Tärigkeit vom Finanzamt nícht aufgrund fehlender Gewinnerzielungsabsicht als Liebhaberei eingestuft wird. Dies passiert gerade bei kunsthandwerklichen Gewerben u.ä. recht häufig und gefähret dann den Abzug entstehender Verluste.
Die kunsthandwerkliche Tätigkeit könnte m.E. ggf. als zulassugnsfreie Handwerkertärigkeit ohne Meisterpflicht im Sinne eines Modellbauers oder Holzbildhauers ausgeübt werden, eine rechtssichere Auskunft erhalten Sie von den Handwerkskammern (Anlage B zur HwO).
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
B. Thomas
Steuerberater
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Die Problematik mit der Liebhaberei ist mir bewusst, jedoch kann ich ja meiner Meinung nach nichts verlieren, da ich ja als Hobbiist auch voll auf den Verlusten sitzen würde (Maschinen, Werkzeug ect.). Oder gibt es da noch etwas zu beachten
Mit "fehlender Gewerbeanmeldung" meinen Sie Freiberuflichkeit, richtig? Diese zusätzliche Tätigkeit müsste ich ja aber dem Finanzamt melden, oder?. Muss ich etwas beachten bezüglich meiner derzeitigen Freiberuflichkeit? Getrennte Konten, bestimmte Angaben gegenüber dem Finanzamt ect..
Mit freundlichen Grüßen,
B. E.
Oder würden Sie mir eher raten es als Hobby mit geringfügigen Einnahmen laufen zu lassen?
Tatsächlich wird der Gewinn, wenn ich Maschinen absetzen würde die nächsten Jahre eher klein bis negativ sein. Dann könnte man auch sagen, man lässt das Absetzen von der Steuer sein und macht es privat. Wie sind da die Freigrenzen bevor das Finanzamt Ärger macht?
soweit keine Gewinnerzielungsabsicht besteht (und auch tatsächlich keine Gewinne erzielt werden), sondern nur Teile der Kosten gedeckt werden, kann dies als privates Hobby geführt werden. Allerdings sollte man Nachweise aufbewahren, falls das Finanzamt Rückfragen stellt.
Mit freundlichen Grüßen
B. Thomas
Steuerberater