Erbfolge/Erbrecht
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Standke,
es geht um einige Fragen im Erbrecht, die mich beschäftigen, aber die noch nicht relevant sind.
Seit 1982 bin ich vh, mein Mann u ich schlossen eine Gütertrennungsvereinbarung ab, da ich seit 1978 für eine leichtsinnige Bürgschaft zur Rechenschaft gezogen worden bin.
Wir haben 2 eheliche Kinder(30 u 33 J) u mein Mann aus 1. kurzer Ehe 1 Tochter(48 J), die noch nie ernsthaft gearbeitet hat u von Hartz IV lebt. Wir haben fast nie Kontakt zu ihr.
Wir leben in 1 Haus in Bln., das mein Mann unseren Kindern vor 8 Jahren mit Schenkungsurkunde mit Nießbrauchsrecht von ihm allein überschrieben hat. Ferner vk er unser Ferienhaus an der Ostsee, dass ich 30 Jahre lang um,- u aufgebaut u vermietet habe im Sommer. Auch hier bestand eine Schenkungsurkunde mit Nießbrauchsrecht, der Erlös des VK ging an ihn. Die kinder erhielten je 10.000 €, mich speiste er mit 5.000 € ab.
Mein Mann war Arzt, wird demnächst 75 J alt u weigert sich, ein Testament zu machen, da er meint, dann "mit 1 Bein im Grab zu stehen". Vollkommen irrational und unverantwortlich.
1 Teil unseres Grundstücks hier hat er vor Jahren auch vk u sich mit 60 zur Ruhe gesetzt. Seitdem leben wir von den Erträgen, denn seine Rente als selbstständiger Arzt wurde erheblich gekürzt und wird sich dadurch auch negativ auf meine evtl. Witwenrente auswirken.
Er ist geizig, kontrolliert sämtliche Ausgaben für Haushalt etc. und ich habe nur über 1 Konto eine Vollmacht. Alles andere mauschelt er allein u hat kein Geschick für Geldanlagen.
Ich selbst habe seit 1 Jahr eine Rente von 750 €, die ich für alle meine Belange behalte u ihm den Zugriff darauf verweigert habe, um nicht wegen jeder Strumpfhose sein ok einzuholen.
Er sorgt nicht vor und will mind. 9o Jahre alt werden, ist ziemlich vergesslich, intolerant und beleidigend anderen Menschen ggüber geworden. Ich befürchte eine ernsthafte Erkrankung dahinter. Er hört nicht mehr auf mich und wir verstehen uns, eigntl. seit seiner zu frühen Rente überhaupt nicht mehr. Ich habe große Zukunftsängste.
Unsere Kinder sind fleissig, haben beide studiert und basteln jetzt an ihren Doktoraten und ihnen tut das alles sehr leid, sie können ihn vernunftsmäßig nicht erreichen.
Meine Fragen wären : Zählt der Gütertrennungsvertrag noch, falls er vor mir verstirbt und kein Testament vorhanden ist ?
Was ist mit der Schenkung an unsere Kinder, wie hoch wird der Pflichtanteil der faulen Tochter aus 1. Ehe sein und könnte sie alles auf einmal einfordern, was sie auf jd. Fall tun würde. Auch, wenn das Sozialamt ihr das sicher abziehen würde. Meine Kinder u ich würden das Haus gern behalten u etwas umbauen, um 1 Teil zu vermieten u ich könnte auf jd. fall hier weiter leben.
Hätte mein Mann nicht die Pflicht, für mich einen Ausgleich zu schaffen, da er ja eine gr. Rentenkürzung von ca 450 € p. mnt. hat, die sich dann auch auf mich auswirkt ?
Wie stehe ich eigntl. rechtlich nach fast 40 Jahren mit einem Exzentriker da ? Habe auch nur noch halbtags in seiner Praxis gearbeitet bis fast zum Verkauf, dafür aber 2 Häuser u 2 Gärten allein versorgt u die Kinder zu verantwortungsvollen Menschen erzogen.
Ich fühle mich von ihm ausgenutzt und betrogen, kann aber darüber nicht mit ihm reden, dann brüllt er und ist total unsachlich.
Was kann ich tun ?
In der Hoffnung auf eine ehrliche Antwort verbleibe ich
mit frndl. Grüßen, B. F.
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Antwort von Rechtsanwältin Kristina Standke
Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Situation ist sicherlich nicht einfach.
Rein rechtlich gesehen erben Sie von Ihrem Ehemann 1/4 und die 3 Kinder auch je 1/4. Dies ist die gesetzliche Erbfolge, die immer dann gilt, wenn kein Testament vorliegt.
Danach für die Tochter Ihres Mannes Erbin werden!
Einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/8 hat Sie nur dann, wenn sie durch ein Testament enterbt wird. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist dies aber nicht der Fall.
Dadurch, dass Sie in der Gütertrennung leben, ist Ihre Erbquote als Ehefrau geringer als im normalen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (gesetzliche Erbquote 1/2). Sie könnten durch einen Ehevertrag dieses wieder rückgängig machen. Benötigen allerdings auch die Zustimmung Ihres Ehemannes.
Wenn 10 Jahre seit der Schenkung verstrichen sind, kann der Pflichtteilsberechtigte darauf nicht zurückgreifen. Allerdings ist die Tochter nicht Pflichtteilsberechtigte, sondern aktuell Erbin ihres Vaters.
Zuwendungen des Erblassers unter Lebenden kommen nur zur Ausgleichung unter den gesetzlichen Erben, wenn der Erblasser die Ausgleichung angeordnet hat. Dazu müßte man die Schenkungsurkunden überprüfen, ob dies der Fall war.
Eine Pflicht Ihres Mannes zur einem Ausgleich besteht grundsätzlich nicht.
Ich empfehle Ihnen dringend einen Rechtsanwalt oder Notar aufzusuchen und sich nochmal ausführlich beraten zu lassen. Die Fragen sind sehr komplex und die Einsichtnahme in die Urkunden dringend erforderlich. Sie sollten Ihrem Mann versuchen begreiflich zu machen, dass Sie nicht hinreichend abgesichert sind. Eine testamentarische Verfügung Ihres Mannes wäre sehr wichtig.
Mit freundlichen Grüßen
K. Standke
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