ERBFALL
Fragestellung
Folgender Fall ist eingetreten:
1.) Eleonore ist verstorben. Sie war Witwe.
2.) Ihre Söhne Jörg und Peter haben das Erbe ausgeschlagen, weil es nur Schulden sind.
3.) Ihre Eltern leben nicht mehr. Es kommen daher ihre beiden Schwestern Erika und Sieglinde in die Erbfolge. Das Amtsgericht hat sie angeschrieben.
4.) Beide wollen ablehnen.
5.) Das AMTSGERICHT wurde wegen eines Termins für die Erklärung angerufen. Es sagte:
+ Auch die KINDER und KINDESKINDER von ERIKA und SIEGLINDE müssen ablehnen!
Dieae Aussage wurde mir mitgeteilt; Ich habe nicht selber telefoniert.
DAS STIMMT DOCH NICHT, ODER?
Die Erbfolge endet bei Erika und Sieglinde, oder?
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Antwort von Rechtsanwältin Claudia Schiessl
Sehr geehrter Fragesteller,
Vielen Dank dafür, dass Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen.
Gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage, wie folgt.
Leise hat das Nachlassgericht Recht.
Das ergibt sich aus folgendem:
Das deutsche Erbrecht kennt die Erbfolge nach Stämmen.
Ein Stamm ist Kinder, Enkel , Urenkel usw in absteigender Ordnung aus einer Linie.
Das ergibt sich aus Paragraf 1924 Absatz 3 BGB.
Solange noch ein Abkömmling lebt, sind seine Abkömmlinge von dem gesetzlichen Erbrecht ausgeschlossen.
Das heißt also , dass das Kind nicht erben kann, solange der Vater lebt , und der Enkel nicht, solange das Kind noch lebt.
Das hat zur Folge, dass wenn ein Erbe wegfällt, der nächstfolgende nachrückt, also Wender Vater wegfällt rückt der Sohn nach usw
Das ist aber nicht nur dann der Fall, wenn ein Erbe stirbt und dadurch wegfällt.
Sondern das gilt auch wenn ein Erbe dadurch wegfällt, dass er das Erbe ausschlägt.
Dann rücken die ihm im Stamm nachfolgenden Erben nach und treten an seine Stelle.
Das ergibt sich auch aus dem Gesetz und zwar aus Paragraf 1953 Absatz 2 BGB.
Dort heißt es , dass bei einer Ausschlagung das Erbe dem anfällt der berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte.
Das sind die Kinder und wenn diese ausschlagen treten an ihre Stelle deren Kinder.
Es müssen also Kinder und Kindeskinder ebenfalls ausschlagen .
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Claudia Marie Schiessl
Rechtsanwältin
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