Erbe ausschlagen oder annehmen
Fragestellung
Mein Mann ist vor kurzem verstorben und er hatte eine Eigentumswohnung mit seiner Exfrau aus erster Ehe, die noch abbezahlt werden muss, d.h. 64,000 Euro wären offen die ich zahlen müßte. Ich will aber nichts mit dieser Eigentumswohnung zu tun haben und würde gerne das Erbe als Witwe ausschlagen. Oder kann ich meine Hälfte komplett an die Bank geben und mit 0,00 Euro da raus kommen? Ich habe Angst, das wenn ich das Erbe ausschlage, das ich dadurch das Auto (vor der Ehe angeschaft) und den Wohnwagen (der grade erst gekauft wurde und noch nicht abbezahlt ist 4,000 Euro noch offen)verliere, weil er beide Kaufverträge dafür alleine unterschrieben hat. Dazu haben wir noch einen gemeinsamen Ratenkredit mit 72,000,00 Euro offen mit einer Restschuldversicherung von 70% im Todesfall, wo wir beide unterschrieben haben. Was wäre das beste, was ich machen kann?
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Ratsuchende,
zunächst möchte ich Ihnen mein Beileid aussprechen.
Eine Erbschaftsausschlagung muss binnen sechs Wochen nach Kenntnis der Erbschaft erfolgen und ist entweder beim Nachlassgericht persönlich zur Niederschrift zu erklären oder ein Notar muss die Ausschlagung aufnehmen.
Diese Frist und diese besondere Form müssten Sie also unbedingt einhalten, wenn Sie die Erbschaft ausschlagen wollen.
Aber dann ist in der Tat die gesamte Erbschaft ausgeschlagen, also auch Auto, Wohnwagen etc. . Eine von Ihnen angedachte Teilausschlagung nur für die Wohnung ist leider nicht möglich.
Daher sollten Sie es sich wirklich überlegen, ob Sie die Erbschaft ausschlagen wollen. Nach Ihrer bisherigen Schilderung kann man Ihnen dazu nicht raten.
Ich würde Ihnen raten, mit der Bank sofort ein Gespräch zu suchen. Sicherlich wäre es möglich, den Anteil an die Bank zu verkaufen/ abzutreten, wenn die Bank damit einverstanden ist.
Möglich wäre es aber auch, die Wohnung zu verkaufen und damit die Schulden abzubezahlen.
Ohne die genaue Gesamtsituation zu kennen, ist aber eine abschließende Beurteilung nicht möglich. Es müsste anhand der Zahlen und des Wertes der Wohnung genau berechnet werden, ob nicht ein Verkauf sinnvoller ist.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
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