Einschätzung Markenrecht
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Fall:
Es betrifft folgendes Ebay Angebot:
http://www.ebay.de/itm/311140208696
Wir haben eine Abmahnung bekommen da wir in der Vergangenheit bei unserem Ebay Angebot unter dem Feld Marke die geschützte Wortmarke Kinesio verwendet haben.
Anschließend haben wir eine Unterlassungserklärung abgegeben (Dat2) und unser Ebay Angebot angepasst. Unter Marke haben wir das Wort Kinesio rausgenommen.
Nun kommt der Anwalt wieder auf uns zu das wir gegen die Unterlassungserklärung verstoßen haben siehe Dat1. Dies wurde per Fax versendet und es ist bis jetzt nur Seite 1 und 2 angekommen.
Da rügt der Anwalt das wir unter MPN und Herstellernummer die Worte Kinesiotape verwenden.
Nun zu meiner Frage, können Sie einschätzen ob das rechtens ist oder muss eine Marke eigenständig stehen? Wir haben Kinesiotape verwendet als Abkürzung für die Worte Kinesiologie = Kinesio und Bandage = tape.
Haben Sie Erfahrungen auf dem Gebiet? Gibt es Gerichtsurteile die besagen das eine eigetragene Wortmarke immer als eigenständiges Wort stehen muss? Oder haben Sie einen Ansatz den man verfolgen kann um das ab zu währen?
Mit freundlichen Grüßen
T. K.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Guten Tag,
der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
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Mit freundlichen Grüßen
K. Tomasz
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt