Eigenbedarfskündigung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulte,
wir haben vor, eine Eigenbedarfskündigung zugunsten unserer Tochter in unserem Mietshaus in DDD zugunsten unserer Tochter auszusprechen.
Dabei liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Zwei Wohnungen im EG, davon wird eine frei, Kündigung rechtens. Nebenan liegt ein Appartement, was seit 2 Jahren vermietet ist. Dem Mieter wollen wir wegen Eigenbedarf kündigen. Wir wollen diese Wohnungen nämlich mit einem Durchbruch verbinden, baurechtlich in Ordnung, und zu einer großen Wohnung gestalten, damit unsere Tochter dort wohnen kann.
Inwiefern ist folgender Text im vorgesehenen Schreiben an den zu kündigenden Mieter dieser Nachbarwohnnung nachvollziehbar und detailliert genug, um eine Eigenbedarfskündigung zu rechtfertigen und ohne zu erwartenden Komplikationen auszusprechen?
Sehen Sie da rechtliche Probleme?
"Unser Tochter XY, geb. xx.xx.xxxx, in YYY, wohnt seit nun schon März 2018 wieder bei uns in AAA. Sie ist auch hier gemeldet. Sie musste sich beruflich leider schnell neu orientieren und zog dann erstmal wieder bei uns zuhause ein (vorher in Stadt BBB) und arbeitet seitdem bei der Firma CCCC in DDD, 25 km von AAA.
Anfänglich war dieser Aufenthalt lediglich als vorübergehender gedacht. Nicht nur die Wohnsituation in unserer Doppelhaushälfte mit 120 m² für uns mit unserer Tochter, 32 Jahre, ist beengend und durchaus belastend für alle. Wegen diverser anderer privater Komplikationen war eine neue Wohnungssuche bisher nicht erfolgreich.
(Ihr gesamter Haushalt ist zur Zeit in einer Scheune untergebracht.)
Auch die Wiederherstellung ihres eigenen Haushalts mit eigener Wohnung ist mehr als existenziell. Sie hatte ja schon die letzten Jahre 2-3 Zimmerwohnungen mit teilweise mehr als 80 ² in diversen Städten bewohnt.
Da die Wohnung in DDD neben Ihnen frei wird (55 m²), wollen wir diese nun mit der von Ihnen gemieteten Wohnung in DDD ( 33 m²) baulich zusammenlegen, damit unsere Tochter dort angemessen wohnen und wieder geordnet leben kann. Auch die Fahrt zur Arbeit wird wesentlich verkürzt. Sie wird dort mit ihrem Freund leben. Auch im Hinblick auf Kinder wäre es nötig, die Wohnungen zu vereinen. "
(Die üblichen rechtlichen Hinweise für das Kündigungsschreiben habe ich jetzt nicht aufgelistet. Diese sind selbstverständlich vorgesehen.)
Danke für Ihre Aufmerksamkeit und Antwort
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Guten Tag,
der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt & Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Danke Gruß
I. B.
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt & externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)