E-mails an Unternehmen ohne double opt in
Fragestellung
Guten Tag,
In Deutschland ist es Verboten einfache Werbemails zu schreiben ohne die genaue Einverständnis
des Mail Inhaber.
Was ist, wenn diese mails aus einem Land kommen, wo es keine Probleme damit gibt ?
z.b eine Person aus Indien hat sich deutsche mail listen geholt und schickt Anfragen für mein Produkt heraus und leitet Interessenten an mich weiter. Kann ich dann noch dafür strafbar gemacht werden ?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. Es macht in rechtlicher Hinsicht leider keinen Unterschied, ob die unzulässige Werbung in diesem Zusammenhang aus dem In- oder Ausland kommt.
Wenn Ihnen die unzulässige geschäftliche Handlung aus dem Ausland auch persönlöich zugerechnet werden kann, weil Sie bspw. mit als Absender aufgenommen worden sind etc., dann haben Sie für diese rechtswidrige Handlung auch einzustehen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen.
Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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In der e-mail steht lediglich wie wichtig es ist mit der Zeit zu gehen und es wird auf eine Beispielseite verlinkt, wie ihre zukünftige Bestatter Webseite aussehen könnte.
Falls sie Interesse an einer neuen Webseite hätten, könnten sie sich doch gerne bei mir melden.
Wird dies schon als unzumutbare Belästigung gewährtet ?
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Das von Ihnen genannte Beispiel fällt nach meiner Ansicht leider in die Kategorie der unzulässigen Werbung.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth