Bin ich eine Betrügerin?
Fragestellung
Sehr gehhrte Damen und Herrn,
mein Vater ist anfang des Jahres verstorben.Folgende Situation ist eingetretten,ich bin nicht, wie ich angenommen habe das leibliche Kind und auch nicht adoptiert.Ich trage seit ich denken kann seinen Familienname.Jetzt habe ich aber herausgefunden das ja ich keine geborene bin,er hat mir nur seine Namen gegeben. Demnach habe ich einen anderen Geburtsname.Ich gebe aber immer den Familiennamen meines Vaters an,sogar bei meiner Hochzeit ist das damals nicht aufgefallen,das ich geborene sowie so schreibe.Ich gebe ja somit immer einen falschen Gerurtsname an.Ich würde jetzt gern wissen was das für Konesquenten für mich hat wenn ich das richtig stellen würde.Zum Beispiel in de Erbfolge,da mich meine Schwester mit der Sach unter druck setzt ( sie ist das leibliche Kind).
Mit freundlichen Grüßen
L.B.
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Ratsuchende,
insoweit kann ich Sie beruhigen:
Strafrechtlich haben Sie nichts zu befürchten und sind auch ganz gewiss keine Betrügerin oder sonstige Straftäterin.
Insoweit sollten Sie sich auch nicht unter Druck setzen lassen, da dafür eben keine Veranlassung besteht.
Die (wissentlich) falsche Namensangabe kann nach § 111 OWiG eine Ordnungswidrigkeit dann darstellen, wenn dieses gegenüber einer Behörde bei Ausübung ihres Amtes erfolgt sein sollte - aber auch dann müsste ein Vorsatz vorliegen, die hier ja zu verneinen ist, da Sie es ja gar nicht gewusst haben.
Die Verwendung des Namens im privaten Verkehr stellt noch nicht einmal eine solche Ordnungswidrigkeit dar.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia Trua-Bohle, Oldenburg
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Die Antworten waren verständlich und haben mir sehr geholfen.Ich würde Frau True-Bohle jederzeit wieder kontaktieren.
Vielen Dank
ich hätte noch Fragen die sich mir da stellen,wie sieht das jetzt mit der Erbfolge aus,da ich ja nicht Blutsverwand noch adoptiert bin.Muss ich jetzt meinen Personalausweis ändern und was für auswirkungen hat das auf meine Privatinsolvenz da ich beweisen muss das kein Vermögen vorhanden ist.Diese drei Fragen liegen mir noch schwer im Magen.
Mit freundlichen Grüßen
L.B.
bitte bedenken Sie, dass Ihre Nachfragen teilweise völlig neue Fragen darstellen, was nicht Sinn der kostenlosen Nachfragefunktion sein dürfte:
Hinsichtlich der gesetzlichen Erbfolge (die dann eintritt, wenn es kein Testament oder Ähnliches gegeben hat) ist es tatsächlich so, dass Sie dann ausgeschlossen sind.
Nur leibliche oder adoptierte Kinder sind in der gesetzlichen Erbfolge zu berücksichtigen - und dazu gehören Sie nach Ihrer Schilderung nicht.
Eine Änderung des Personalausweises kann vorgenommen werden.
Die Auswirkungen auf Ihr Insolvenzverfahren kann ich so nicht beantworten. Insoweit sollten Sie sich unbedingt mit dem Insolvenzverwalter in verbindung setzen, da nur dieser die Gesamtumstände kennt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg