Betriebs - und Nebenkostenabrechnung
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit wir einen neuen Vermieter bekommen haben weist unsere Betriebs - und Nebenkostenabrechnung jedes Jahr Nachzahlungen in Höhe einer vollen Monatsmiete auf, obwohl wir zuvor immer am Jahresende ein Guthaben hatten.
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,
bitte laden Sie die Nebenkostenabrechnungen der letzten zwei Jahre und eine Abrechnung des "alten Vermieters" noch als Datei hoch.
Ich kann dann die Prüfung vornehmen und würde meine Antwort natürlich ergänzen.
Das es zu so einer Steigerung der Nebenkosten gekommen ist, ist ungewöhnlich, muss aber eben anhand der Abrechnungen geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
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Mit freundlichen Grüßen
Ute Chmenitz
derzeit sind weitere Unterlagen nicht erforderlich.
Nach Überprüfung ist Folgendes festzuhalten:
Bei einigen Positionen der Abrechnung 2015 stimmt der Verteilerschlüssel nicht und es gibt eine nicht erklärbare Abweichung zu den Vorjahren:
Ungezieferbekämpfung
Wurde ehemals der Schlüssel 5839,4500 gewählt, wird nun 720,2300 gewählt. Das ist nicht nachvollziehbar.
Bei Verwendung des alten Verteilerschlüssels wäre Ihr Anteil
1,73 €, nicht 13,96 €
Winterdienst
Wurde ehemals der Schlüssel 8950,3200 gewählt, wird nun 2880,9200 gewählt. Das ist nicht nachvollziehbar.
Bei Verwendung des alten Verteilerschlüssels wäre Ihr Anteil
4,12 €, nicht 12,42 €
Gemeinschaftsantenne
Der Verteilerschlüssel 12,0000 ist so nicht nachvollziebar
Es sind also verhältnismäßig geringe Abweichungen, die Sie mit dem Vermieter klären sollten. Die Einschaltung eines Anwaltes ist zwar möglich, aber die Kosten dafür werden mögliche Einsparungen weit übertreffen.
Der wesentliche Punkt sind daher die Verbrauchswerte bei Strom/Wasser/Gas.
Die angefügten Berechungen sind korrekt, wenn die Ablesewerte denn so stimmen, was ich so nicht prüfen kann.
Hier sollten Sie die Werte in den Rechnungen und den Ableseprotokollen vergleichen. Stimmen die überein, ist die Abrechnung leider richtig.
Bei den Kosten der Wohnung sollte man noch prüfen, ob Hausmeister und Winterdienst tatsächlich von verschiedenen Personen durchgeführt werden, oder der Hausmeister diese Arbeiten alle zusammen macht.
Auch muss geprüft werden, ob nicht auch Reparaturen durchgeführt worden sind, denn solche Reparaturen muss ein Mieter niemals zahlen.
Daher ist es in der Regel so, dass man Einsicht in die Originalunterlagen und alle Belege nimmt, um das zu prüfen. Alternativ kann man auch komplette Kopien anfordern, muss dann aber die Kopierkosten tragen.
Das sollten Sie auch machen, damit dann anhand der Belege die Gesamtsumme und die Frage der Umlagefähigkeit geprüft werdne kann. Das Recht dazu haben Sie auch.
Ansonsten ist bei der Abrechnung keine weitere Auffälligkeit erkennbar, wobei ich eben unterstelle, dass die Ablesewerte korrekt sind. Dieses müsste anhand der Ableseprotokolle kontrolliert werden.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg