Beschwerde ueber Rechtsanwalt
Beantwortet von Rechtsanwalt Johannes Kromer
Fragestellung
Ich und meine zwei Schwestern wurden in einer Erbschaftsangelegenheit von meiner Mutter verklagt. Da ich als einzige in einem weiter entfernten Bundesland lebe und die gerichtliche Frist ablief, habe ich trotz Bedenken dem Anwalt meiner Schwestern die Mandantschaft gegeben. Leider kam es wie befuerchtet. Meine Schwestern ein Ehemann der Schwestern und der Rechtsanwalt, haben ohne mich zu kontaktieren geschweige den mich zu informieren einen Widerruf ans Gericht verfasst, der in vielen Teilen ueberhaupt nicht meiner Meinung entspricht. Die Widersprueche haetten sich meiner Meinung nach in einem telefonischen Mandantengespraech aus der Welt schaffen lassen. Meine Frage ist, wie kann es sein das ein Anwalt ueberhaupt keinen Kontakt zu seinem Mandanten aufnimmt, Dritte die keine Mandanten sind ueber Sachverhalte informiert die unter die Schweigepflicht fallen ( Ehemann der Schwester, was ich auch belegen kann) auf Bitte um Rueckruf nicht reagiert oder wie im letzten Telefongespraech mich nicht zu Worte kommen laesst und nach ca. fuenf Minuten einhaengt mit den Worten " jetzt warten wir einfach mal ab was passiert". Ich moechte so schnell wie moeglich von diesem "Anwalt" weg und bitte um rechtliche Beratung.
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Antwort von Rechtsanwalt Johannes Kromer
Sehr geehrter Ratsuchender,
das Problem ist nicht das "wegkommen" von Ihrem Rechtsanwalt, sondern die voraussichtlich damit verbundenen Kosten.
Sie können Ihrem Rechtsanwalt das Mandat grundsätzlich immer nach § 627 BGB entziehen.Dies ist sogar grundlos möglich.
Allerdings sind Sie zur Zahlung sämtlicher bis dahin angefallener Kosten verpflichtet. Wenn der Rechtsanwalt nach den gesetzlichen Gebühren abrechnet, so sind bereits zahlreiche volle Gebühren entstanden sein. Dafür brauchen Sie noch nicht einmal einen guten Grund.
Allerdings sind Sie dann zur Zahlung sämtlicher bisher angefallener Kosten verpflichtet.Nach Ihren Schilderungen wurden bereits gerichtliche Handlungen vorgenommen, so dass jedenfalls eine Geschäftsgebühr angefallen ist.
Beauftragen Sie nun einen anderen Rechtsanwalt, so fällt diese Gebühr nochmal in voller Höhe an.
Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn sich der Kollege wegen Falschberatung Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig gemacht hat. Dies ist jeoch eine objektiv zu klärende Frage, ob sich durch den unzutreffenden Widerruf ein Schaden für Sie ergibt. Dies kann ich aus der Ferne nicht beurteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kromer
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Kromer
Tannenweg 17
72654 Neckartenzlingen
Tel. 07127 349 - 1208
Fax 07127 349 - 8731
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