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Berechnung Privtanteil PKW

| Preis: 44 € | Einkommensteuererklärung
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas

Sehr geehrter Thomas,

ich bin als Angestellte in Vollzeit tätig und betreibe nebenbei noch ein Gewerbe (Online Shop).
Seit April 2020 habe ich mir einen PKW über Leasing angeschafft, die Nutzung des Fahrzeuges erfolgt sowohl Privat als auch gewerblich (ca. 50/50).

Wie berechne ich nun den Privat Anteil in meiner monatlichen Einnahme- Überschuss Rechnung?
Das Fahrzeug hat einen Wert von 25.3000 Euro.

Mit freundlichen Grüßen
Jacqueline Manzei

Sehr geehrte Frau Manzei,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Den privaten Nutzungsanteil ermitteln Sie durch diem 1%-Methode. Hierzu nehmen Sie den Bruttolistenpreis (den teilt Ihnen Ihre Leasinggesellschaft auf Anfrage mit), abgerundet auf glatte 100 € x 1 % (jeden Monat).

Beispiel: 25.300 € x 1 % = 253 €

Ich gehe davon aus, dass Sie Ihren Gewerbebetrieb von zuhause aus betreiben, insofern brauchen Sie keine Fahrten zur Betriebsstätte zu verseuern.

Alternativ könnten Sie die privaten Nutzungsanteile auch mit der Fahrtenbuchmethode ermitteln, dies geht jedoch nur einheitlich für das gesamte Jahr. Hierzu müssten alle Fahrten in einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch erfasst werden. Sie würden dann entsprechend dem Anteil privater Fahrten den genauen privaten Nutzungsanteil ermitteln.

Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Thomas
Steuerberater

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Kommentare

Insgesamt 2 Kommentare
Kund*in
Guten Morgen Herr Thomas,

ist der von ihnen ermittelte Privatanteil von 253,00 € netto oder brutto?

Mit freundlichen Grüßen
Jacqueline Manzei
12.05.2020 05:43 Uhr
Bernd Thomas
Sehr geehrte Frau Manzei,

die Umsatzsteuer ermitteln Sie wie folgt:

Sie ziehen pauschal 20 % ab, für die nicht mit Vorsteuer belasteten Kostenanteile, auf den Rest berechnen Sie 19 %.

253,00 €

Umsatzsteuerfrei sind 20 % = 50,60 €
Umsatzsteuerpflichtig sind 80 % = 202,40 €
Umsatzsteuer = 202,40 € x 19% = 38,46 €

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Thomas
Steuerberater
12.05.2020 08:31 Uhr

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