Aussergewöhnliche Belastungen
Fragestellung
Sehr geehrte Steuer-Experten,
ich habe eine Frage: zu meiner Person, bin Erwerbsminderungsrentnerin und Witwe.
D.h. zahle keine Steuern, habe meine Krankheitskosten i.H.v. € 23.665,-- als aussergewöhnliche
Belastung eI.tragen. Bekomme ich etwas vom Finanzamt erstattet?
Antwort erbeten und vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
C.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dennis Helmbold
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Besteuerung der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach dem Ertragsanteil der Besteuerung. Dieser Ermittelt sich nach dem erstmaligen Zeitpunkt des Bezugs der Rente.
Die Einkommensteuer belastet aus verfassungsrechtlichen Gründen grundsätzlich allein das frei verfügbare Einkommen. Einnahmen in Höhe des sog. Existenzminimums sind deshalb von der Besteuerung ausgenommen. Bei mehr oder weniger klar abgegrenzten privaten Aufwendungen sieht das Gesetz unter diesem Gesichtspunkt den Abzug als außergewöhnliche Belastungen vor. Sofern Ihnen also Krankheitskonsten in Höhe von 23.665,00 € entstanden sind, mindern diese nach Abzug einer sog. zumutbaren Belastung das zu versteuernde Einkommen. Der Gesetzgeber mutet Ihnen als Alleinstehende folgende zumutbare Belastung zu:
Die zumutbare Belastung beträgt bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte |
bis |
über |
über |
|
bei Steuerpflichtigen, die keine Kinder haben und nach dem Grundtarif besteuert werden |
5% |
6% |
7% |
Diese zumutbare Belastung wird von den Aufwendungen abgezogen, der verbleibende Betrag ist als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.
Beispiel:
Der steuerpflichtige Teil der Erwerbsminderungsrente beträgt 17.000,00 €. Dies entspricht gleichzeitig dem Gesamtbetrag der Einkünfte. Daher würden von Ihren Krankheitsaufwendungen in Höhe von 23.665,00 € 6% abgezogen werden, sodass noch 22.245,10 € verbleiben. Diese mindern den Gesamtbetrag sodass das Einkommen gerI.r ist.
Der Grundfreitrag für 2018 beträgt 9.000,00 €. Sofern also Ihre Erwerbsminderungsrente unter 31.245,10 € (stpfl. Teil der Rente + Grundfreibetrag) zahlen Sie keine Steuern.
Ich hoffe ich konnte Ihnen Ihre Frage beantworten und würde mich sehr über eine positive Bewertung von Ihnen freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Helmbold, Steuerberater
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