Ausbildung der Tochter Beruf mit Abitur ohne Dienstverhältnis
Fragestellung
* Meine Tochter macht eine 31/2 jähr. Berufs-Ausbildung mit Abitur ohne Dienstverhältnis
* Ausbildung ist die HOGA-Schule Dresden (privat), somit ist meine Tocher auswärts untergebracht
* Abschluß ist Abitur und IHK Abschluß
* Es geht um das Steuerjahr 2017 -
* zu diesem Zeitpunkt war meine Tochter 16, d.h. wir bekommen Kindergeld
* Es fallen folgende Kosten an: Schulgeld, Fahrtkosten wöchentlich nach Dresden,
Wohnung inkl. NK, Fahrtkosten täglich in Dresden, Verpflegung, Arbeitsmittel,
Frage:
Welche Kosten kann ich als Vater von meiner Steuer absetzen und wie:
* Schulgeld: kann ich absetzen (Sonderausgaben)
* Wohnung vor Ort: abzugsfähig? als Sonderausgaben oder aussergewöhnl. Belastung?
* Fahrtkosten: abzugsfähig? als oder aussergewöhnl. Belastung?
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Solange Sie für Ihre Tochter kindergelberechtigt sind (oder Ihnen zumindestens der Steuerfreibetrag zusteht) können Sie nur wenige Beträge ansetzen. Das gezahlte Schulgeld (ohne Beträge für Unterkunft und Beköstigung) können Sie als Sonderausgben in der Anlage Kind geltend machen (Zeile 61 ff. der Anlage Kind 2018). Für die auswärtige Unterbringung zu ausbildungszwecken der Tochter können Sie einen Pauschalbetrag geltend machen (Zeile 52 ff. der Anlage Kind 2018).
Andere Kosten können leider nicht berücksichtigt werden.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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