Aufhebungsvertrag - Frage zur vorzeitigen Beendigung
Fragestellung
Guten Abend,
habe im Juli 2017 einen Aufhebungsvertrag mit meinem AG unterschrieben in dem auch eine vorzeitige Beendigung möglich ist. Das AV endet einvernehmlich zum 28.02.2018.
Zur vorzeitigen Beendigung ist vermerkt:
"Der Beschäftigte ist berechtigt, das Arbeitsverhältnis ab dem 01.01.2018 auch vor dem genannten Beendigungszeitpunkt mit einer Ankündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende durch einseitige Erklärung vorzeitig zu beenden."
Wann kann ich das Arbeitsverhältnis beenden? Kann ich das Arbeitsverhältnis zum 01.01.2018 beenden, wenn ich 2 Wochen vor dem 31.12.2017 dies meinem AG mitteile? D.h. kann ich zum 01.01. bereits einen neuen Job antreten?
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
Sie haben es schon ganz richtig erkannt.
Der Vertragspassus kann nur dahingehend verstanden werden, dass ab dem 01.01.2018 die Beendigung vorzeitig möglich ist, wobei eben der Beendigungszeitpunkt (und nicht etwa der Termin zur Abgabe der Kündigungserklärung) zu verstehen ist.
Daher sollte die Kündigung rechtzeitig in Schriftform (mit Originalunterschrift) dem Arbeitgeber vor Ablauf der Zwei-Wochen-Frist zugehen, wobei Sie den Zugang nachweisen müssten.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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vielen Dank für die schnelle Antwort. Damit ich es ganz klar verstehe: Wenn ich jetzt unter Einhaltung der Zweiwochenfrist zum 31.12. 2017 kündige, wäre mein Arbeitsverhältnis ab dem 01.01.2018 beendet?
Mit freundlichen Grüßen
Matthias
Meyder
fast richtig; Sie kündigen zum 01.01.2018 (das können Sie jetzt schon machen), so dass das Arbeitsverhältnis dann mittels juristischer Sekunde am 01.01.2018 um 00:00:01 Uhr beendet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle