Arbeitszeugnis
Fragestellung
Sehr geehrte Herr Otto,
anbei mein überarbeitetes Arbeitszeugnis. Ich bitte um Darlegung der Einzelleistungen und der Gesammtleistung.
Mit freundlichen Grüßen
M.R.
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Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Tag,
ich habe das Zeugnis geprüft und mit dem bisherigen verglichen.
Der Bereich des Fachwissens ist mit gut bewertet, der 2. Satz ... Äußerst schnell ... der ihm zugeteilten Aufgaben an ... sollte verbessert werden, indem nicht nur von nötigem Wissen gesprochen wird, das klingt nach ... gerade so, halt eben das Nötigste. Ich schlage vor: Eigeninitiativ, schnell und zuverlässig erweiterte und aktualisierte er sein Fachwissen stetig, worduch er jederzeit in der Lage war, die ihm zugeteilten Aufgaben mit stets positiven Ergebnissen zu erledigen.
Die weiteren Einzelbewertungen sind gut, können vereinzelt durch Einfügung von Wörtern noch optimiert werden, ich verweise auf die zurückgesandte Datei.
Die Gesamtbewertung ... stets zu unserer vollen Zufriedenheit ... ist jetzt ebenfalls gut und korrespondiert daher mit den Einzelbewertungen. Jetzt ist das Zeugnis in sich schlüssig und widerspruchsfrei.
Die Bewertung des Sozialverhaltens ist allerdings nach wie von nur befriedigend und sollte, wie in meiner Vorlage geschehen, zu einem gut korrigiert werden.
Gleiches gilt für das Bedauern, das bei einem guten Zeugnis mit einem sehr versehen sein sollte.
Wenn die erwähnten Änderungen vorgenommen sind, liegt ein insgesamt gutes Zeugnis vor.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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Da Sie im Hinblick auf Ihr Sozialverhalten eine bessere Note als 3 haben möchten, sind Sie im Streitfall dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass die vom AG vorgenommene Benotung nicht richtig ist. Es müsen also Fakten vorliegen, die belegen können, dass Sie ein gutes Sozialverhalten geboten haben. Das ist in gewisser Weise natürlich eine Wertungsfrage, die nur bedingt durch ein Gericht überprüft werden kann. Von daher sind die Aussichten nicht sehr gut.
An Kosten entstehen Anwalts- und Gerichtsgebühren nach dem Wert eines Monatsgehaltes (brutto). Im Arbeitsgerichtsverfahren gibt es die Besonderheit, dass in 1. Instanz jede Partei ihre Kosten selber trägt; es gibt also keine Kostenerstattung im Falle des Gewinnens.
Die Rechnungen von yourXpert können Sie bei Ihrer Rechtsschutz einreichen und um Erstattung bitten.
Mit freundlichen Grüßen