Anzeige wegen Beleidigung
Fragestellung
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
leider wurde ich wegen Beleidigung angezeigt.
Grund: Eine Mail an eine Immobilienmaklerin, die über Wochen hinweg Besichtigungstermine verschoben bzw. nicht anwesend war. Obwohl meinerseits dringendst und immer wieder meine Kaufabsicht bekundet wurde (leider nur telefonisch), verhinderte die Immobilienmaklerin einen zweiten Besichtigungstermin und teilte mir letztendlich mit, dass das Objekt jetzt verkauft sei.
Bereits vorab hatte ich Sie mehrmals gebeten, dieses Szenario nicht mit mir "umzusetzen" und mich in den Verkaufsvorgang unbedingt mit-einzubeziehen (bereits 2x so mit anderen Immobilienmaklern erlebt). Lt. Ihrer mündlichen Aussage sollte ich mir darüber keine Sorgen machen!
Nachdem ich letztendlich wieder um 1 Woche "hingehalten" wurde und die Maklerin mir versicherte, dass in dieser Zeit nichts passieren würde, da Sie selbst "unterwegs" sei, bekam ich wie schon fast erwartet die Information, dass das Objekt nun verkauft sei.
Somit wurde ich über Wochen seitens der Maklerin bewusst vom Verkauf ausgeschlossen.
Dies war mehr als ärgerlich und nicht wirklich nachvollziehbar, da ich mein Interesse und meine Kaufabsicht immer wieder dringend kommuniziert hatte, da ich bereits seit 1,5 Jahren auf der Suche nach genau so einem Objekt bin. Es ging lediglich noch um einen zweiten Besichtigungstermin, da beim Ersttermin nur eine Einheit zu besichtigen war. Dieser Zweittermin wurde über Wochen verhindert.
Da ich meinen Ärger und Unverständnis Frau Bauer per mail mitgeteilt hatte, erstattete Sie nun Anzeige gegen mich. Bzgl. einer Aussage soll ich morgen (Donnerstag) zur zuständigen Polizeistation kommen.
Frage: Soll ich diesen Termin wahrnehmen? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Anklägerin / Maklerin mich wegen Beleidigung belangen kann? Wie stehen die Chancen, dass die Anklage fallen gelassen bzw. als nichtig erklärt wird?
Mailverkehr sowie SMS Nachrichtenverlauf anbei.
Darüberhinaus meine Gegen-Argumentation.
Vielen Dank für Ihre Einschätzung
Mit freundlichen Grüßen
W.S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Guten Tag,
der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
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Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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wäre momentan gut erreichbar.
Fest: 0911 - 450 5730
Handy: 0171-3671424
Vielen Dank & freundliche Grüße
W.S.
Falls Sie künftig andere und weitergehende Fragen haben, können Sie mich gerne auch direkt entweder über mein
yourXpert Profil: https://www.yourxpert.de/xpert/rechtsanwalt/bernhard.schulte
oder
die yourXpert Hotline (Tel.: 0900 / 1010 999) unter Angabe meiner Kennung 63827
kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
möchte mich ebenfalls für das nette und sehr hilfreiche Telefonat bedanken. Die Bewertung werde ich umgehend vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
W.S.