Angeblicher Verkehrsdelikt in Italian
Beantwortet
Fragestellung
Guten Tag,
Ich habe vor kurzem Post aus Italien bekommen. Angeblich hätte ich Strafzettel von 2017, 2018 und 2019 ignoriert, die mit Parken in einer limitierten Zone zu tun hatten. Ich habe, da ich oft in Italien bin, schon Strafzettel bekommen. Diese habe ich sofort gezahlt. Von diesen neuen habe ich keine blassen Schimmer. Ich antwortete mit einer Anfrage nach Beweis, das es sich um mein Auto handelt, und dass ich diese Strafzettel angenommen habe.
Ich habe dunkle Fotos erhalten auf denen nur mein Kennzeichen, kein Straßenschild oder Beweis eines Deliktes waren zu sehen.
Was mich am meisten beunruhigt, ist die Unterschrift, die sie geschickt hatten. Sie sah meiner ähnlich, wurde aber nicht von mir gemacht!!!!
Beim ADAC hatte ich leider vorher keine Rechtsschutzversicherung, aber mir wurde geraten es verjähren zu lassen. Eine Freundin in Italien, meinte, dass die Behörden dafür bekannt sind, dass sie mit einem simplen Brief, die Verjährung unterbrechen und den Fall endlos laufen lassen.
Nun weiss ich nicht , was ich tun soll. Die gefragte Summe beträgt knapp 1000 EUR, was ich leider nicht zur Verfügung habe.
Jede Hilfe, jeder Rat wäre mir sehr willkommen. Bitte geben sie an ob sie den Fall übernehmen können und wieviel sie dafür verlangen.
Mit freundlichen Grüßen,
A.I.
Antwort des Experten
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
In Italien gilt die Halterhaftung. Sie werden also für Verkehrsverstöße verfolgt, die mit Ihrem Fahrzeug begangen wurden, unabhängig davon, ob Sie oder jemand anderes den Verstoß begangen haben.
Ich muss Ihnen raten, das Bußgeld zu zahlen. Bei einem derart hohen Bußgeldbetrag droht eine Vollstreckung des Bußgeldes im Inland. Das Bundesamt für Justiz kann nämlich auf Ersuchen des Staates, in dem die Tat begangen wurde, Bußgelder von über 70 Euro im Inland vollstrecken. Weiterhin können Ihnen unangenehme Folgen bei Nichtzahlung drohen, wenn Sie nochmals nach Italien einreisen und dort z.B. in eine Verkehrskontrolle geraten.
Sie haben freilich einen Anspruch auf Akteneinsicht in Italien. Dieses Recht sollte praktischerweise ein dort ansässiger Anwalt für Sie ausüben, den Sie hierzu beauftragen sollten.
Sofern ein Dokument mit Ihrer Unterschrift versehen ist, die Sie nicht geleistet haben und die auch niemand mit Ihrer Zustimmung dort angebracht hat, so handelt es sich dabei um eine strafbare Urkundenfälschung. Diese können und sollten Sie bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen.
Sofern Sie in diesem Fall meine weitere Unterstützung benötigen, kommen Sie gern auf mich zu.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Kianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)
- Rechtsanwalt -
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