AGB und Datenschutzerklärung für Online-Marktplatz für Getränke
Fragestellung
Vielen Dank für Ihr Angebot, Herr Roth, welches ich hiermit gerne annehme. Bitte kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, um die Details abzustimmen.
Um es Ihnen leichter zu machen, habe ich heute bereits eine Liste mit Erklärungen und Beschreibungen zu unserem Marktplatz erstellt.
Kontaktdaten:
01773242888
Y.@craftexchange.de
~~~~~~
Meine ursprüngliche Anfrage:
Guten Tag,
wir betreiben einen Online-Marktplatz für alkoholische und alkoholfreie Getränke. Getränkehersteller als auch Getränkehändler können ihre Produkte auf der Plattform anbieten und direkt an Endkunden verkaufen und versenden. Wir finanzieren uns durch Provisionen an jedem Verkauf, der über unsere Plattform erfolgt.
Dies ist unser Marktplatz: https://www.craftexchange.de
Hierfür hätten wir gerne zutreffende und sichere AGB und Datenschutzerklärung.
Vielen Dank vorab und viele Grüße,
Y.
~~~~~
Ihr Angebot:
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich helfe Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung als Vertragsanwalt weiter. Ich biete Ihnen nachfolgende Leistungen an:
a) Erstellung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen
b) Erstellung Ihrer Datenschutzerklärung
Bitte nehmen Sie auch mein Bewertungsprofil in Augenschein.
Bei Rückfragen zum Angebot steht Ihnen der yourXpert-Kundenservice gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Mit den besten Grüßen
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Beauftragung. Ich habe Ihnen nachfolgende Dokumente hochgeladen:
a) Datenschutzerklärung
Grundsätzlich dürfen Sie dort nur die Dinge vorhalten, die auch angeboten bzw. verwendet werden. Zukünftig geplante Dinge dürfen in der aktuellen Datenschutzerklärung nicht auftauchen, weil dies ansonsten eine mit nicht unerheblichen Kosten verbundene Abmahnung nach sich ziehen könnte.
Hier beziehe ich mich auf meinen Kommentar vom 11. April 2020. Ich habe hinsichtlich der Zahlungsdienstleister § 4 modifiziert und angepasst.
b) AGB Marktplatz CraftExchange
Hier beachten Sie bitte § 8 (4) mit der Regelung des Logos des Nutzers. Wenn Sie hier eine Änderung wünschen, lassen Sie mich es wissen.
Grundsätzlich halte ich es für transparenter, wenn die AGB´s für den Marktplatz sowie für die Verbraucher getrennt vorgehalten werden. Auf diese Weise gibt es keinen Anlass für Interpretationen oder Vermengungen.
Gerne höre ich von Ihnen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Änderungswünsche nehme ich gerne entgegen. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen.
Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
Sie haben eine Frage im Bereich Vertragsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
vielen Dank für Ihre Beauftragung.
Ich habe noch einige Nachfragen, die über Ihre Angaben hinausgehen.
1. Anschrift des Unternehmens (Telefon, Telefax, E-Mail, Umsatzsteueridentifikationsnummer, wenn vorhanden, bei einer GmbH/UG Registergericht und Registernummer)
2. Für die Datenschutzerklärung:
Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten ?
Kann man auf Ihrer Website ein Kundenkonto anlegen ?
Nutzen Sie Flash-Cookies und HTML5 storage objects ?
Gibt es eine Blog-Funktion ?
Gibt es ein Forum ?
Kann man einen Newsletter abonnieren ?
Setzen Sie Google Analytics ein ?
Setzen Sie Matomo ein ?
Setzen Sie eTracker oder Jetpack ein ?
Nutzen Sie Adobe Analytics (Omniture) ?
Nutzen Sie das Skalierbare Zentrale Messverfahren SZM ?
Setzen Sie Social Media Plug-ins ein, wenn ja, welche ?
Enthält Ihre Website Add-This Bookmarketing ?
Binden Sie YouTube-Videos ein ?
Binden Sie Google Maps ein ?
Setzen Sie Online-Werbung ein (Google Adsense, Amazon Partnerprogramm, Google Adwords Conversion,
Remarketing, Double Click by Google, Facebook Custom Audiences, A/B Testing) ein ?
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
Kann man auf Ihrer Website ein Kundenkonto anlegen ? ja
Nutzen Sie Flash-Cookies und HTML5 storage objects ? nein
Gibt es eine Blog-Funktion ? ja
Gibt es ein Forum ? nein
Kann man einen Newsletter abonnieren ? ja
Setzen Sie Google Analytics ein ? ja
Setzen Sie Matomo ein ? nein
Setzen Sie eTracker oder Jetpack ein ? nein
Nutzen Sie Adobe Analytics (Omniture) ? nein
Nutzen Sie das Skalierbare Zentrale Messverfahren SZM ? ja, Google Analytics, Google Tag Manager und Yandex Metrica
Setzen Sie Social Media Plug-ins ein, wenn ja, welche ? nein
Enthält Ihre Website Add-This Bookmarketing ? nein
Binden Sie YouTube-Videos ein ? nein
Binden Sie Google Maps ein ? ja
Setzen Sie Online-Werbung ein (Google Adsense, Amazon Partnerprogramm, Google Adwords Conversion,
Remarketing, Double Click by Google, Facebook Custom Audiences, A/B Testing) ein ? ja
ich habe Ihnen soeben auch die angekündigte Übersicht mit Erläuterungen zu unserem Geschäftsmodell, Funktionsweisen und notwendigen Rechtesicherungen als PDF hochgeladen.
Lassen Sie mich wissen, sofern Sie Rückfragen dazu haben. Auch gerne, wenn Sie bei Durchsicht unserer Plattform auf andere Dinge stoßen, die ich in der Erläuterung vergessen habe.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Freitag,
allerbesten Dank vorab,
Y. R.
eine Anmerkung noch zu den hochgeladenen Hinweisen und Erläuterungen zu unserem Marktplatz: Wir schließen natürlich keine Verträge mit jedem einzelnen Verkäufer auf unserer Plattform. Daher ist es wichtig, dass unsere AGB und Preise vonseiten des Verkäufers mit der Listung auf unserer Seite akzeptiert werden.
Wenn die Verkäufer ihre Anfrage über den Link "offiziell" stellen (https://www.craftexchange.de/apply/), können wir eine Checkbox für die Zustimmung der AGB hier hinzufügen. Manche Verkäufer werden aber "unkonventionell" gelistet, indem sie uns per Email oder Telefon anfragen und wir dann die Listung von Beginn an vornehmen. Es sollte sichergestellt sein, dass unsere Geschäftsbedingungen auch in dem Fall gelten und vom Verkäufer akzeptiert werden.
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Y. R.
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ausführungen.
Ich habe Ihnen - wie eben telefonisch angekündigt - bereits die Datenschutzerklärung hochgeladen.
Grundsätzlich dürfen Sie dort nur die Dinge vorhalten, die auch angeboten bzw. verwendet werden. Zukünftig geplante Dinge dürfen in der aktuellen Datenschutzerklärung nicht auftauchen, weil dies ansonsten eine mit nicht unerheblichen Kosten verbundene Abmahnung nach sich ziehen könnte.
- in § 1 (2) müssten Sie einen Link zum Impressum setzen
- in § 5 (3) ist ebenfalls ein Link zum Impressum zu setzen
- in § 6 Ziffer 1 (2) + (3) beachten Sie die blau markierten Passagen und teilen mir bitte mit, was auf Sie hier zutrifft
- in § 7 (3) + (5) beachten Sie die blau markierten Passagen und teilen mir bitte mit, was auf Sie hier zutrifft
- in § 8 (8) müsste ein Link gesetzt werden, um sich von der Erfassung über den Google Tag Manager auszuschließen
- in § 10 Ziffer 1 (2) und Ziffer 7 (2) + (4) beachten Sie blau markierten Passagen und teilen mir bitte mit, was auf Sie zutrifft
In Ziffer 7 ist der Dienstleister der Analyse sowie einen Link zu benennen, unter dem man Informationen des Drittanbieters zum Datenschutz findet.
Der Verlängerung der Deadline sehe ich entgegen.
Vielen Dank !
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
- § 6 Ziffer 1 (2) + (3): keine der markierten Passagen trifft auf uns zu
- § 7 (3): trifft nicht zu. Man kann nur die Email-Adresse eintragen
- § 7 (5): bitte die zweite Alternative (Nutzerprofil)
- § 10 Ziffer 1 (2): wir schalten keine Google AdSense Anzeigen
- § 10 Ziffer 7 (2): solch einen Button haben wir nicht
- § 10 Ziffer 7 (4): wir haben noch keinen dezidierten A/B-Testing Anbieter. Wir nutzen dafür die standardmäßigen Analysen von Google Analytics und Yandex Metrica
Weitere Anmerkungen zu Datenschutz:
- wir nutzen kein PayPal
- § 10 Ziffer 2 (4) fehlt
- haben wir geregelt, dass "Wenn ein Kunde auf unserer Seite was kaufen möchte und bereits seine/ihre Email-Adresse im Kassenbereich eingegeben hat, dann sehen wir das im Backoffice und schicken Emails an den Kunden, um sie zum Kauf des verlassenen Warenkorbs zu bewegen"?
- haben wir geregelt, dass "Wenn Kunden bei uns was kaufen, behalten wir ihre Email-Adresse für Email-Marketingzwecke (Versenden von Newslettern)"? Eventuell gehört das ja in die AGB, weil dies ja etwas ist, das nach Zustandekommen des Vertrags passiert
*AGB:*
- § 8 (4): bei unserer URL fehlt ".de"
- § 8 (4): Dimensionen: 800 x 800 Pixel; Größe: 500 kB
Weitere Anmerkungen zu AGB:
- § 3 (2b): wir listen das Logo des Nutzers nicht auf der Startseite, sondern auf einer Unterseite. Dies sollten wir so auch formulieren
- in § 3 sollte man evtl. noch aufführen, dass wir die Online-Zahlungsgebühren des Dienstleisters (aktuell: Stripe) übernehmen. Das ist unsere Pflicht
- § 4 (3): unsere Provision bezieht sich auf den Bruttowarenwert exkl. Versandkosten (sofern zutreffend) und Flaschenpfand (sofern zutreffend), aber NIE auf Nettoumsatzeinnahmen
- für einige unserer Verkäufer gilt noch ein "Willkommenspreis" von 11,2% netto. Dieser Hinweis fehlt mE
- § 11 (2): wir bieten PayPal nicht als Zahlungsart an
- § 11 (2): Sie schreiben "oder über unseren Zahlungsdienstleister Stripe". Stripe ist aber DER Zahlungsdienstleister, über den alle vorgenannten Zahlungsarten abgewickelt werden (Kreditkarte, SOFORT, giropay, SEPA)
- grundsätzlich fehlt mir der gesamte Teil, in dem klar und eindeutig steht, dass sämtliche Zahlungen und Auszahlungen von Stripe Payments UK Ltd. gemacht werden. Es ist ein rechtlich sehr relevanter Tatbestand, dass Marktplätze/Plattformen ab einer gewissen Größe nicht mehr die Geldumsätze selbst vereinnahmen und dann selbst/manuell an die Marktplatzhändler weiter überweisen. Wir haben Stripe Connect gewählt, um genau das nicht zu tun und im Einklang mit Bundesfinanzrichtlinien zu sein. Es ist so: Wenn ein Kunde zahlt, nimmt Stripe den sogenannten "Payment Split" vor. Das heißt, dass Stripe automatisch unseren Provisionsanteil auf unser Stripe-Konto gutschreibt und den Restbetrag (Händleranteil) dem Stripe-Konto des Händlers gutschreibt. Dies sollte ersichtlich sein. Auch sollte klar sein, dass jeder Verkäufer ein eigenes Stripe-Konto hat ("Stripe Connected Account") und das Zahlungen dort eingehen und abliegen, und dass Stripe somit der "Verwalter" von Guthaben ist und nicht wir (ohne Stripe-Konto können Marktplatzverkäufer keine Zahlungen erhalten). Ferner sollte festgehalten sein, dass Auszahlungen nicht von uns (unserem Bankkonto), sondern direkt von Stripe aus auf das Händlerbankkonto ergehen.
Wenn ich mir die AGB von Avocadostore (ebenfalls Marktplatz) angucke, ist das dort mit Stripe aktuell besser geregelt unter "II. Besondere Bestimmungen für Verkäufer" Nr. 1 (5) und Nr. 5 (3) - https://www.avocadostore.de/terms_of_use
- bei den Pflichten des Nutzers fehlt, dass Verkäufer eine Mitteilungspflicht über den Versand eines Produkts/einer Bestellung haben. Sie können uns entweder per Email informieren oder Bestellstatus in ihrem Konto ändern
- in dem Zusammenhang wäre es vielleicht sinnvoll, einen Absatz reinzubringen, der klarstellt, dass der Nutzer die Verpflichtung hat, Kundenbestellungen nachzukommen/zu bearbeiten/zu versenden. Dies ist Kern unseres Geschäftsmodells. Nicht dass jemand auf die Idee kommt, eine Bestellung über uns zu ignorieren
- es fehlt, dass Nutzer verpflichtet sind, den Lager-/Warenbestand ihrer Produkte bei uns zu pflegen. Sollte ein Endkunde nämlich ein Produkt kaufen, das nicht mehr vorrätig ist, fallen uns ja Erstattungskosten für den Endkunden an
- ich finde nicht den Teil, dass wir uns das Recht an Bildern und Texten der Nutzer zu Vermarktungszwecken unseres Marktplatzes sichern "Wir möchten uns das Recht sichern, die Produktbilder, Produkttexte und Bilder der Hersteller und Verkäufer zu Vermarktungszwecken unserer Plattform zu nutzen (in sozialen Medien, auf unserer Webseite, in Broschüren, Flyern, Unternehmenspräsentationen)"
- ich finde nicht den Teil, dass Endkunden bei Zustimmung unserer AGB im Checkout versichern, dass sie im Falle vom Kauf alkoholischer Getränke das notwendige gesetzliche Mindestalter erreicht haben
- es fehlt, dass wir Gutscheine über unseren Marktplatz verkaufen. Zahlungen für Gutscheine gehen zunächst auf unser Stripe-Konto und werden erst später beim Einlösen des Gutscheins durch den Gutscheinbesitzer auf die entsprechend betroffenen Nutzer-Stripe-Konten transferriert
- § 12 Widerrufsrecht für Verbraucher:
Wenn man die AGB fortlaufend liest, sieht es nun so aus, als wenn wir für sämtliche Produkte der Verkäufer wären, da ja auf einmal dieser Paragraph auftritt und uns als den Adressaten jeglichen Widerrufs ausweist. Das müssen wir bitte ändern.
Irgendwie/irgendwo muss VOR §12 ff. ersichtlich werden, dass wir als CE Craft Exchange UG (haftungsbeschränkt) bei einigen Produkten auch als Verkäufer auftreten, der Versand aber durch Dritte erfolgt. Nur in diesem Fall gelten sodann § 12 ff. Andernfalls ist es verwirrend und es wird ein direkter Zusammenhang zwischen dem bisherigen AGB-Text und dem Text ab § 12 vermutet. Dies lässt sich mE aber leicht lösen, indem mein oben genanntes Szenario vor Beginn des § 12 niedergeschrieben wird. Möglich wäre auch, dieses Szenario als eigene Überschrift zu werden und ab § 12 wieder bei § 1 zu beginnen. Letztere Variante fände ich persönlich in der Tat am glücklichsten, sofern das aus Ihrer Sicht möglich ist
können Sie mir schon eine ungefähre Einschätzung über die Zusendung der überarbeiteten Datenschutzerklärung und AGB geben?
Eine grobe Orientierung würde mir schon absolut reichen.
Besten Dank vorab und freundliche Grüße,
Y. R.
vielen Dank für Ihre Konkretisierungen.
Die Änderungen werde ich spätestens bis zum 22. April 2020, 18.00 Uhr, umgesetzt haben.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
Bestes,
Y. R.
ich habe Ihnen die geänderten Dokumente "DatenschutzerklärungUpdate" sowie "AGB Marktplatz CraftExchange Update" hochgeladen.
1. Datenschutzerklärung
In § 7 habe ich die Absätze (6) bis (8) eingefügt, damit die die letzten beiden Spiegelstriche Ihrer "Weiteren Anmerkungen zu Datenschutz" abgebildet werden.
"§ 10 Ziffer 2 (4) fehlt"
Hier handelt es sich um einen einfachen Übertragungsfehler.
2. AGB
Zu beachten sind:
§ 1 (4):
Die Regelung bezüglich der Gutscheine ist rot markiert.
Hinsichtlich der Transparenz ist bei Gutscheinen Nachfolgendes mitzuteilen:
a) Wo kann der Gutschein eingelöst werden ?
b) Wie lange kann der Gutschein eingelöst werden ?
c) Von wem kann der Gutschein eingelöst werden ?
d) Ist der Gutschein übertragbar ?
e) Für welche Produkte kann der Gutschein eingelöst werden ?
f) Kann pro Bestellung nur ein Gutschein oder können auch mehrere Gutscheine eingelöst werden ?
g) Was passiert mit dem Restguthaben, wenn der Wert des Gutscheins den Wert der damit erworbenen Ware übersteigt ?
Die Fragen a) und c) sind beantwortet, die übrigen Fragen nicht.
Die übrigen Punkte wurden umgesetzt.
§ 4 (3) - blau markiert
Hier wäre die Frage, auf welche Nutzer der Willkommenspreis zutrifft.
Im selben Absatz sowie in (9) wurde das Prozedere mit Stripe näher dargelegt.
§ 8 (5) wurde eingefügt.
In § 8 (7) wurde eine Regelung aufgenommen, wonach der Nutzer das Abgabeverbot von Alkohol an Kinder und Jugendliche zu beachten hat.
§ 8 (7) gilt über § 1 (4) bei Verkäufen an Verbrauchern entsprechend.
Eine Altersverifikation auf der Bestellebene - wie von Ihnen dargestellt - reicht nicht aus, um § 9 JuSchG zu genügen.
Es daher zwingend auf der Versandstufe Altersverifikationsmaßnahmen vorgehalten, die eine jugendschutzkonforme Zustellung der Bestellung gewährleistet und die nachfolgenden Voraussetzungen kumulativ vorliegen und sichergestellt ist,
a) dass lediglich dem Besteller die bestellte Lieferung übergeben wird;
b) dass Personenidentität besteht zwischen dem Besteller und der Empfangsperson, also der Person, die die bestellte Lieferung in Empfang nimmt und
c) der Besteller das erforderliche Mindestalter hat.
Ich habe Ihnen die Rechtsauffassung und Praxishinweise der Obersten Landjugendbehörden ebenfalls hochgeladen.
Hinsichtlich Ihrer Anmerkungen zum Widerrufsrecht wurde der Einleitungssatz in § 12 geändert sowie § 1 (4) modifiziert.
Bezüglich der Nutzung der Produktbilder, Produkttexte und Bilder der Nutzer zu Vermarktungszwecken beachten Sie § 17 Absatz 1 der AGB. Hinsichtlich der Hersteller müssen Sie sich eine ausdrücklicke Erlaubnis einholen.
§ 17 (4) wurde neu hinzugefügt.
Zum Datenschutz beachten Sie die § 19 (für Nutzer) und § 20 (für Verbraucher).
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
Datenschutz:
- § 7 (8): nein, ein Passwort anzulegen ist nicht erforderlich. Auch haben wir keine "Benutzernamen". Dies haben Online Shops grds. nicht. Der korrigierte Satz lautet: "Wenn Sie bei uns mittels Angabe Ihrer E-Mail-Adresse Waren in den Warenkorb gelegt haben, ohne dass es zu einem Vertragsschluss kommt..." - dies handhaben alle Online Shops mE so
- wie geschrieben, nutzen wir kein Google AdSense. Sie haben es aber aufgeführt
- wir sind nicht Teilnehmer am Amazon Partnerprogramm. Oder was hat es mit diesem Punkt auf sich?
AGB:
Gutschein:
a) Wo kann der Gutschein eingelöst werden ? - nur auf unserer Seite
b) Wie lange kann der Gutschein eingelöst werden ? - 3 Jahre
c) Von wem kann der Gutschein eingelöst werden ? - jeder mit dem Gutscheincode
d) Ist der Gutschein übertragbar ? - ja
e) Für welche Produkte kann der Gutschein eingelöst werden ? - für alle Produkte auf unserer Seite
f) Kann pro Bestellung nur ein Gutschein oder können auch mehrere Gutscheine eingelöst werden ? - pro Bestellung nur ein Gutschein
g) Was passiert mit dem Restguthaben, wenn der Wert des Gutscheins den Wert der damit erworbenen Ware übersteigt ? - das Restguthaben bleibt erhalten und kann weiter für Käufe verwendet werden
Fehlt noch immer:
- in § 3 sollte man (evtl.) noch aufführen, dass wir die Online-Zahlungsgebühren des Dienstleisters (aktuell: Stripe) übernehmen. Je Kundentransaktion fallen bei Stripe 1,4% + €0.25 Fixbetrag an. Diese sind mit der Provision abgegolten
(müssen/sollten wir das nicht mit aufführen? mE ist das eine relevante Information für Verkäufer)
- Hier wäre die Frage, auf welche Nutzer der Willkommenspreis zutrifft:
Brennerei Wolfgang und Tobias Fessler GbR, DELIRIUM PFXLZ.II UG (haftungsbeschränkt), dump beer UG (haftungsbeschränkt), EastAlsterComp e.K., Eric Brabant Feinbrandmanufaktur, FREYTAG Liqueurs & Spirits e.K., Good Spirits Beverages GmbH, Hero Wines, Inh. Christian Herzog, Hinricus Noyte’s Spirituosen GmbH Wismar, Home of Unvernunft UG (haftungsbeschränkt), Hutmachers Maritime Spirituosen e.K., INDIE ROASTERS organic coffee & spices; T.Rosendahl & A.Gerulat GbR, MexiLove Spirituosen GmbH, NoLoGo Gabriele Neumann-Gogolin & Markus Neumann Getränke GbR, Piranjasoul GmbH, Roshain Spirituosen Manufaktur, Sauerland Distillers GmbH, Schorlefranz, Inh. Dominic Zetzsche, Seicha GmbH, Spirit of Hafencity, Inh. René Wolf, Stefan Marder - Marder Edelbrände, The Wild Alps GmbH, Timbercoast GmbH, Ü-Spirits GbR, viva-vinum GmbH, wacholdas?! GmbH
- § 8 (5): Wenn wir hier nur das Impressum aufführen, ist es unvollständig/nicht korrekt. Der Nutzer ist nämlich verpflichtet, neben Impressum auch AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung vorzuhalten. Schließlich ist der Nutzer der rechtmäßige Verkäufer. Dies sollen wir daher ergänzen. Ich hänge Ihnen hierzu ein Dokument von Trusted Shops mit an, bitte beachten Sie Nr. 5 des Dokuments. Dort ist dies auch nochmal klar gefordert
- § 1 (4): "Der Plattformbetreiber wird in solchen Fällen dafür Sorge tragen, dass die Bestellung ausschließlich an den Besteller und auch nur dann an diesen zugestellt wird, wenn der Besteller das erforderliche Mindestalter erreicht hat." - Dieser Satz kann so nicht rein, da wir hierüber keinerlei Kontrolle haben. Wir selbst versenden die Ware nicht und haben somit auch keinen Einfluss darauf, dass Verkäufer dem Versanddienstleister mitteilen, dass es sich um Alkohol handelt (dem Postdienstleister wird das vonseiten des Versenders gegen kleine Gebühr mitgeteilt, damit dieser eine Altersverifikation bei Paketübergabe vornimmt). Diese Mitteilung kann aber NUR der Verkäufer/Versender übernehmen, nicht aber wir. Dies ist ja auch korrekt so, schließlich kommt der Kaufvertrag zwischen Verkäufern und Kunden zustande. Ihr § 8 (7) ist also ausreichend, aber:
- Hingegen muss in § 5 rein, dass Verbraucher versichern, das notwendige Mindestalter erreicht zu haben, wenn sie im Begiff sind, Alkohol zu erwerben. Diesen Satz konnte ich nicht finden, sollte aber definitiv rein
- grundsätzliche Frage: das Wort "Nutzer" empfinde ich als irreführend, weil Endverbraucher ja auch Nutzer sind. Andere Marktplätze sprechen von "Verkäufer" oder "Händler". Könnten wir das vielleicht bitte global in den AGB anpassen?
Stripe (hier ist einiges noch nicht ganz korrekt bzw. fehlt):
- § 4 (3) Satz 5: bitte ergänzen um "auf das im Stripe Connected Account hinterlegte Bankkonto des Nutzers"
- § 4 (3) Satz 6: bitte ergänzen, dass der Provisionsanteil zzgl. USt 19% auf das Stripe-Konto des Plattformbetreibers gutgeschrieben wird, nicht nur die Provision. Der 2. Teil (Restbetrag) des Satzes ist korrekt
- folgender Satz muss so oder ähnlich rein: Durch die Zustimmung zu diesen AGB oder durch das weitere Agieren/Aktivsein auf unserem Marktplatz akzeptieren Verkäufer die Bedingungen der Vereinbarung “Stripe Services Agreement”
- folgender Satz muss so oder ähnlich rein: Nutzer verpflichten sich, vollständige Informationen über sich und ihr Unternehmen dem Plattformbetreiber bereitzustellen, und autorisieren den Plattformbetreiber, diese Informationen und Transaktionsinformationen, an Stripe weiterzugeben, um die von Stripe angebotenen Zahlungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen
(das Bereitstellen dieser Informationen ist verpflichtend, um ein Stripe Connected Konto zu haben; daher sollten wir das aufführen)
Kleinigkeiten:
- § 4 (2): die geöffnete Klammer schließt nirgends
- § 1 (4): nach der Zahl "7" folgen 2 Kommas
- überall, wo unsere Domain erwähnt wird, bitte "https" anstatt "http" schreiben. http spricht für eine unsichere Serververbindung
Alles andere super und korrekt. Danke für die Anpassungen.
können Sie mir eine kurze Einschätzung geben, bis wann ich Sie die überarbeitete Version fertig haben werden?
Danke und bester Gruß,
Y.R.
ich lade Ihnen die angepasste Version am Montag, den 04. Mai 2020, gegen 10.00 Uhr hier auf der Plattform hoch.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
ich habe Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Änderungswünsche die Dokumente "Datenschutzerklärung040520" sowie "AGB Marktplatz CraftExchange040520" hochgeladen.
Für den Fall, dass Sie selbst als Verkäufer von Alkohol auftreten, schlüpfen Sie in die Rolle eines Versandhändlers, so dass Sie insoweit § 9 JuSchG beachten müssen und dafür zu sorgen haben, dass keine Lieferung an Kinder und Jugendliche erfolgt.
Dies erfordert, dass bei der Auslieferung durch die Post oder den Paketdienst eine Alterskontrolle zu erfolgen hat.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
Bestimmt bis zum nächsten Mal,
beste Grüße,
Y. R.
eine Verpflichtung bestünde nach meiner Auffassung dann, wenn sich der Inhalt der Vertragsverhältnisse ändern würde. Grundsätzlich sollte man aber aller Händler über neue AGB´s in Kenntnis setzen.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
Wir würden die AGB nun gerne in Käufer-AGB und Verkäufer-AGB aufteilen, wie es auch andere Marktplätze machen. Das können wir einfach aus eigener Hand machen, oder? Dafür brauchen wir Sie nicht zwangsläufig, richtig?
Danke und bester Gruß,
Y. R.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie müssen nicht zwingend auf meine Dienste zurückgreifen. Unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit wäre dies aber empfehlenswert.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth