Abtretung einer Versicherung
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Thomas,
ich habe ein kleines Bestuungsinstitut und ein Angehöriger hat für seine Mutter einen Vorsorgevertrag abgeschlossen. Jetzt möchte er eine Versicherung im Vorfeld auf mich übertragen bzw. ausstellen lassen, so dass ich der Begünstigte bin. Der Grund ist er möchte den Betrag vor dem Sozialamt in Sicherheit bringen. Im Fall des Todes möchte er den Überschuss von 2750Eur wieder ausgezahlt bekommen. Nun meine Frage da die Versicherung dann auf meinen Namen läuft und ich der Begünstigte bin, muss ich diese dann nicht versteuern?
Mit freundlichen Grüßen
M.Lenzen
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Ich beurteile den Sachverhalt wie folgt:
Wenn Sie die Summe im Todesfall zweckgebunden erhalten, um die Bestattungskosten zu decken, haben Sie eine Betriebseinnahme. Diese erhöht Ihren Gewinn und ist im Zuflusszeitpunkt zu versteuern, gegebenenfalls auch bereits jetzt mit dem Barwert, dann könnte jedoch bei Bilanzierung eine Rückstellung für die Bestattungskosten gebildet werden.
Wenn die Summe nicht zweckgebunden ausgezahlt wird, haben Sie einen Erwerb von Todes wegen, der erbschaftstseuerpflichtig ist. Bei der genannten Höhe liegt der Betrag jedoch gegebenenfalls unter dem Freibetrag.
Wenn Sie nur zum Schein als Begünstigter auftreten, dann ist wahrscheinlich der tatsächliche Begünstigte als Erwerber zu betrachten.
Möglicherweise handelt es sich bei der Gestaltung um Sozialbetrug, wenn der Angehörige sich unberechtigt Sozialleistungen erschleichen will, Sie machen sich gegebenenfalls als Mittäter strafbar. Eventuell verlangt das Sozialamt von Ihnen dann Ausgleich eines entstehenden Schadens.
Ich rate Ihnen daher davon ab, so eine Vereinbarung zu treffen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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wenn die Bestattungskosten bereits entrichtet worden sind, ist die Sterbegeldversicherung nicht für die Bestattungskosten vorgesehen. Wenn Sie trotzdem als Begünstigter eingetragen werden, mit der Zielstellung, dass die tatsächlich Begünstigten verschleiert werden sollen, um unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten, handelt es sich wohl um Sozialbetrug. Falls Sie bewusst und willentlich an einer Betrugshandlung mitwirken, wären Sie als Mittäter anzusehen.
Ich rate Ihnen insofern dringend davon ab, sich auf diese Gestaltung einzulassen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater