Passwort vergessen?
ODER Login mit Google
  • Meine Beratungen
  • Kostenlos registrieren
  • Hilfe & Service
Angebot einholen

Abgrenzung Umsatzsteuer 19/16 % - Bestattungen

| Preis: 47 € | Umsatzsteuer
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas

Ein Bestattungsunternehmer organisiert eine komplette Bestattung, also Sarg, Traueranzeige, Sargschmuck, Grabschmuck, Trauerrede usw. usw.
Leistungszeitpunkt ist teilweise vor-, teilweise nach dem 30.06.2020. Der letzte Leistungszeitpunkt liegt im Juli.
Handelt es sich um eine einheitliche Leistung mit der Folge, dass die Abrechnung komplett mit 16 % erfolgt oder ist eine Aufteilung 19/16 % notwendig.
Antwort bitte möglichst mit konkreter Quelle, möglichst USt-Richtlinie bzw. BFH-Urteil.
Danke.
H.K.

Sie haben eine Frage an eine*n Steuerberater*in? Nutzen Sie unsere Steuerhotline:
0900-1010 999 * anrufen
Kennung eingeben: 17716
» Sie werden sofort mit einem*einer Steuerberater*in verbunden!

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Beim Wechsel des anzuwendenden Steuersatzes kommt es auf den Leistungszeitpunkt an. Wenn Sie im Rahmen eines Auftrags teilweise vor, teilweise nach dem 01.07.2020 Leistungen erbringen, so ist entsprechend aufzuteilen.

Falls bereits mit Anzahlungsrechnung o.ä. mit dem alten Steuersatz abgerechnet wurde, jedoch der neue anzuwenden ist, dann ist eine Berichtigung im entsprechenden Voranmeldungszeitraum (z.B. Juli 2020) vorzunehmen.

Grundlage hierfür ist direkt das UStG, § 27 Abs. 1 Satz 1 UStG. Ein aktuelles BMF-Schreiben zur Absenkung existiert voretst nur als Entwurf, bestätigt diese Rechtsanwendung aber genauso ("Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020"; Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens, Entwurfsfassung vom 23.06.2020). Mit einer Veröffentlichung ist noch im Juli zu rechnen.

Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Thomas
Steuerberater

War diese Antwort hilfreich?

Sie haben eine Frage im Bereich Umsatzsteuer?

Raten Sie nicht weiter!

Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.

Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen

Kommentare

Insgesamt 4 Kommentare
Kund*in
Hallo Herr Thomas,
ich glaube, Sie haben meine Frage nicht verstanden. Dass es auf den Leistungszeitpunkt ankommt, ist mir völlig klar.
Bitte lesen Sie meine Fragestellung nochmals genau durch.
Danke. H.K.
03.07.2020 08:33 Uhr
Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,

ich melde mich im Lauf des Wochenendes.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Thomas
Steuerberater
03.07.2020 15:46 Uhr
Kund*in
Alles klar.
03.07.2020 16:46 Uhr
Kund*in
Hallo Herr Thomas,
denken Sie bitte noch an mich?
Viele Grüße
H.K.
17.07.2020 06:31 Uhr

yourXpert:
(Steuerberater)
Termin?
Frage ab 49 €
Tel. 2,89 € / Min
Chat 3,19 € / Min
Termin vereinbaren
1262 Bewertungen

"Freundlich, schnell und zuverlässig. Steuerliche Antworten für Arbeitnehmer, Rentner, Vermieter und Selbständige. Ich nehme mir Zeit, Ihre Lebenssituation und Ihr Anliegen genau anzuschauen, damit Sie die optimale steuerliche Lösung finden."
4392 Antworten
ZDF WISO Testsieger

    So funktioniert's

  1. Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung
  2. Unverbindliches Festpreisangebot
  3. Angebot annehmen und Rechtsberatung erhalten
Anliegen schildern
Jetzt zum Newsletter anmelden und die besten Rechts-Tipps erhalten
+ exklusive Gutscheinaktionen für alle Beratungsbereiche