Das Internetrecht umfasst diejenigen Rechtsfragen, die sich mit rechtlichen Probleme rund um die Verwendung des Internets beschäftigen. Grundsätzlich kann das Internetrecht nicht als eigenständiges Rechtsgebiet dargestellt werden. Es handelt sich bei diesem Rechtsgebiet um eine Mischung und Überschneidung verschiedener anderer Rechtsgebiete. So treffen dort unter anderem das Vertragsrecht in Form der Fernabsatzverträge, das Wettbewerbsrecht, das Datenschutzrecht, das Medienrecht, das Telekommunikationsrecht sowie das Urheber- und Markenrecht aufeinander. 

Onlineshops

Sehr häufig sind Onlineshops in Streitigkeiten verwickelt. Mittlerweile ist die Errichtung eines Onlineshops für fast jeden Bürger möglich. Viele üben dies als Nebentätigkeit aus. Es bietet die flexible Möglichkeit eines Nebenverdienstes oder sogar auch Hauptverdienstes. Die rechtlichen Tücken sind jedoch nicht zu unterschätzen. 

Es sind viele rechtliche Vorgaben zu beachten. Zum einen ist in einer Vielzahl von Fällen ein Gewerbe ordnungsgemäß anzumelden. Die Onlineshops selbst müssen Dienstanbietererkennungen nach dem TMG, das so genannte Impressum, enthalten. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen die Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen. Das Widerrufsrecht muss beachtet werden. Das sind alles Punkte, die bei ihrer Missachtung zu teuren Abmahnungen führen können, die sogar den Ruin eines gewerblichen Kleinunternehmers bedeuten können.