Zugewinngemeinschaft
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schwartmann,
ich bin Italiener, lebe jedoch in Deutschland und werde im August eine Deutsche heiraten. Daher hätte ich einige Fragen in Bezug auf die in Deutschland geltende Zugewinngemeinschaft.
Welche Elemente werden hierbei als Vermögenszuwachs berücksichtigt? Auch Geld/Eigentum, die zum Beispiel von den Eltern geschenkt werden?
Sollte mir mein Vater im Laufe der Ehe beispielsweise 20.000 Euro auf mein Konto überweisen oder eine Eigentumswohnung in Italien überschreiben, was passiert dann im Falle einer Scheidung? Hat die Exfrau dann Anspruch auf diese Güter bzw. einenTeil dieser?
Gibt es weiterhin einen Unterschied zwischen Gütern/Geld, welches vor bzw. während der Ehe geschenkt wurde(n)?
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In den Zugewinn fällt grundsätzlich der Vermögenszuwachs, den die Eheleute während der Ehe erwirtschaftet haben.
Geld, was Ihnen *vor* der Eheschließung geschenkt wurde, erhöht aber nur ihr Anfangsvermögen und stellt keinen Zugewinn dar. Dieses Geld bringen Sie ja in die Ehe ein. Der Zugewinn bezieht sich allein auf das *während* der Ehe angehäufte Vermögen.
Eine Schenkung, die Sie alleine während der Ehe von Ihrem Vater erhalten, wird im Rahmen des Zugewinnausgeichs ebenfalls als Anfangsvermögen behandelt. Schenkt Ihnen Ihr Vater also eine Eigentumswohnung, erhöht der Wert der Wohnung Ihr Anfangsvermögen. Lediglich der Wertzuwachs während der Ehe wird dann als Zugewinn gewertet, der auszugleichen ist.
Ihre Ehefrau hat also im Falle einer Scheidung keinen Anspruch auf das geschenkte Vermögen, sondern partizipiert nur an dem Wertzuwachs während der Ehe.
Sie können im Übrigen den Zugewinn auch durch einen Ehevertrag ausschließen und Gütertrennung vereinbaren. In diesem Fall findet bei Scheidung der Ehe kein Zugewinnausgleich statt.
Sollten Sie dies wünschen, wenden Sie sich bitte an einen Notar, der eine entsprechende Urkunde aufsetzen wird.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
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