Werbungskosten als Auslandsdeutsche
Fragestellung
2017 habe ich für 2 Monate in Deutschland bei meinem alten Arbeitgeber (Uni Freibuirg) gearbeitet. Ich habe seit 10.01.2016 in Deutschland keinen Wohnsitz mehr und wohne mit meiner Familie in Sucre, Bolivien. Kann ich folgende Werbungskosten absetzen:
1. Flug
2. Verpflegungskostenpauschale 24 pro Anwesenheitstag
3. Übernachtungspauschale 20€ pro Tag.
Doppelte Haushaltsführung?
Mfg Nardos Streit
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Sie können die Reisekosten und den Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Die Unterbringungskosten sind ggf. nachzuweisen, diese sind jedoch abzugsfähig (doppelte Haushaltsführung). Falls keine Belege vorliegen, können Sie versuchen, die Übernachtungspauschale anzusetzen, es wird vom Ermessen des veranlagenden Beamten abhängig sein, ob dies anerkannt wird.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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