Weiterleitung einer privaten Nachricht per Mail
Fragestellung
Guten Tag,
ich bin freier Mitarbeiter einer Tageszeitung. Als solcher habe ich negativ über ein Konzert berichtet. Der Musiker hat mich anschließend per Mail kontaktiert und mir einige Vorwürfe gemacht. Ich habe diese einzeln beantwortet und an seine Mail-Adresse zurückgeschickt. Seine darauf folgende Antwort war in cc unter anderem auch an meine Chefs und weitere Adressaten gerichtet. Sie konnten somit auch meine Antwort auf seine erste Mail lesen, was dann auch negative Konsequenzen für mich hatte. Von daher frage ich: War es rechtens, was der Pianist gemacht hat? Durfte er die Nachricht, die ich nur an ihn gerichtet hatte, auch anderen wie meiner Redaktion zur Verfügung stellen? Macht es einen Sinn ihn deswegen anzuzeigen?
Beste Grüße
SD
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Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Vorliegend dürfte fraglich sein, ob es sich tatsächlich lediglich um einen privaten Kontakt gehandelt hat oder ob es sich hier um einen Kontakt gehandelt hat, der im Rahmen der freien Mitarbeitertätigkeit entstanden ist. Hierfür spricht zu den Mindest, dass, wenn Sie über das Konzert berichtet haben, Sie zumindest in ihrer Tätigkeit als freier Mitarbeiter für die Tageszeitung tätig gewesen sind.
Dies dürfte auch die anschließende Kontaktierung des Musikers einschließen, da dieser sicher auch auf einen möglichen Artikel berufen hat.
In diesem Sinne würde ich einschätzen, dass auch die darauf folgende Antwort sich immer noch in Bezug auf den Artikel und die entsprechende conversation gezogen hat und es hier keine private Nachricht gewesen ist.
Da die Zeitung auch gleichzeitig einen entsprechenden Kontakt durch den Bericht zu Musiker gehabt hat, gehe ich davon aus, dass es hier unproblematisch gewesen ist, dass der Musiker hier über die Diskussion über den Bericht die entsprechende Redaktion informiert hat. Einer Anzeige oder mögliche Unterlassungsansprüche würden nur dann Sinn machen, wenn gegebenenfalls fehlerhafte Dinge hier geäußert worden sind oder möglicherweise strafrechtliche Dinge Ihnen gegenüber in der Nachricht beinhaltet gewesen sind.
Hierzu sehe ich aufgrund ihrer Sachverhaltsschilderung derzeit allerdings eher keinen Raum.
Anders wäre es nur, wenn Sie tatsächlich nur im privaten geschrieben haben oder darauf hingewiesen haben, dass die Nachricht nicht an Dritte gelangen sollen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst hilfreich geantwortet habe und stehen gerne weiterhin zur Verfügung.
Über eine anschließende positive Bewertung freue ich mich.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt
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