Vorzeitige Kündigung des Vertrages
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schröter,
ich habe eine Frage zu meinem Vertrag (siehe Anhang).
Ich bin in einem Netzwerk und muss für die Lizenz u. die dazugehörige Software monatlich 238,- € bezahlen. Finanziell kann ich momentan die monatl. Gebühr in keiner Weise bezahlen.
Nun steht in meinem Vertrag unter „Vertragsdauer“ folgendes:
1.)
Dieser Vertrag beginnt am 1.9.2013 und wird bis zum 31.12.2014 fest abgeschlossen. Er verlängert sich danach automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsende bzw. Ende einer weiteren Vertragsperiode von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
2.)
Eine Kündigung dieses Vertrages ist – mit Ausnahme der vorgenannten Kündigungsfristen – nur aus wichtigem Grund zulässig.
Weitere Paragrafen und Absätze bezüglich Kündigung und Vertragsdauer, gibt es nicht.
Meine Frage hierzu: Der 1. Absatz ist klar, aber der 2. Absatz sagt meiner Meinung nach evtl. aus, dass wenn ich einen wichtigen Grund habe, ich mich nicht an die 3 Monate Kündigungsfrist zum Ende des Jahres halten müsste, bzw. es noch eine 2.Möglichkeit gibt. Was auch immer ein wichtiger Grund sein mag.
Sehen Sie eine Chance doch noch früher aus diesem Vertrag zu kommen?
Mit freundlichen Grüßen
R. S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1. Eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist ist zum 31.12.2015 bis zum 30.09.2015 möglich.
2. Eine Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund nach § 626 BGB , setzt voraus, dass es einer Partei nicht zugemutet werden kann, den Vertrag bis zum Ablauf einer fristgerechten Kündigung fortzusetzen.
Eine Kündigung aus wichtigem Grund erfolgt in der Regel, wenn eine Parteien ihren Leistungs- oder Vertragspflichten nicht mehr nachkommt. In Ihrem Fall, wenn Sie die Zahlung einstellen oder Vertragspartner seinen Support einstellt.
Weiter Kündigungsgründe wären die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die Abgabe der Vermögensauskunft.
3. Soweit Sie die monatlichen Raten nicht mehr aufbringen können, wird der Vertragspartner sicherlich alsbald fristlos kündigen. Der Vertrag wird daurch beendet. Dem Vertragspartner steht dann ein Schadensersatzanspruch für die Restlaufzeit zur Verfügung.
Soweit kein Fehlverhalten oder eine Vertragsverletzung des Vertragspartners vorliegt, können Sie durch eine außerordentliche Kündigung nicht einer Zahlungsverpflichtung entgehen. Besser ist es daheraufgrund der angespannten finanziellen Situation eine vorzeitige und einvernehmliche Aufhebung des Vertrages anzustreben.
Eine außerordentliche Kündigung erachte ich nicht für zielführend. Sollte eine einvernehmliche vorzeitige Aufhebung des Vertrags nicht in Betracht kommt, sollten Sie in jedem Fall zum Jahresende kündigen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Vertragsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
vielen herzlichen Dank, für die schnelle, ausführliche Antwort auf meiner Frage, die mir jetzt konkret für die weitere Vorgehensweise, sehr weiter hilft.
Mit freundlichen Grüßen
R.S