Verlustvortrag bei Kapitalanlagen / Auftrag: 11231
Aus Datenschutzgründen ist diese Antwort leider nicht verfügbar.
Ähnliche Fragen
beantwortet von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt ein kleines Problem bei mir, mit dem FA in Tirol. Ich bin selbstaendig mit einem 1-Mann Betrieb in 2015. Ich mach Bauleitungen , IBN und Teil-,bzw...
» weiterlesen
» weiterlesen
beantwortet von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrte Damen und Herren, bei meiner Frage handelt es sich um die Verrechnung der Verluste aus Kapitalanlagen im Jahr 2015 gegenüber dem Gewinn aus Kapitalanlagen im Jahr 2016...
» weiterlesen
» weiterlesen
beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Privatmann P ist 50% Gesellschafter der A-GmbH und gibt der A-GmbH ein Darlehen von 70k Euro. A-GmbH beteiligt sich damit an der B-GmbH als Mehrheitseigner B-GmbH geht Insolvent. Die Anschaffungskosten der 70k sind für die A-GmbH verloren...
» weiterlesen
» weiterlesen
beantwortet von Dipl.-Finanzwirt Steuerberater Michael Mertens
Hallo, Einkommen 2015: 15. 357,- abzüglich Werbungskosten von 8605,- (Fahrtkosten und Zweitstudium und Bewerbungsphotos) = 6752,- Einkünfte abzüglich Sonderausgaben = Einkommen von € 3954,-...
» weiterlesen
» weiterlesen
beantwortet von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe bei meiner Steuerklärung für 2012 in der KAP gemäß der Steuerbescheinigung von der Fondsbank unter Kapitalbeträge 5. 989,06 € eingetragen und unter ausländische Kapitalerträge 1...
» weiterlesen
» weiterlesen
Habe schon zwei Eigentumswohnungen, die mit Gewinn vermietet werden. Auch habe ich andere Einkünfte, für die ich Einkommensteuer zahle. Nun ist im letzten Jahr 2013 noch ein Haus dazu gekommen, was ich von meinem Bruder allein geerbt habe...
» weiterlesen
» weiterlesen
12390112311104646801233680
yourXpert:
Björn Balluff (Steuerberater)
Björn Balluff (Steuerberater)
Frage ab 300 €
399 Bewertungen
701 Antworten | 14 Fachartikel
Bekannt aus
ZDF-Sendung WISO
Finanztip
Stiftung Warentest
Spiegel Online
WirtschaftsWoche
n-tv
und viele mehr
Finanztip
Stiftung Warentest
Spiegel Online
WirtschaftsWoche
n-tv
und viele mehr
- Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung
- Unverbindliches Festpreisangebot
- Angebot annehmen und Rechtsberatung erhalten