Umzugskosten
Fragestellung
Ich lebe heute ca. 1 Autostunde vom nächsten Büro der Firma entfernt. Daher arbeite ich vom Homeoffice aus (Außendienst). Wenn ich jetzt an den Ort des Büros ziehe, um wieder im Büro arbeiten zu können, kann ich dann die Umzugskosten von der Steuer absetzen ? Muss ich irgendwelche Dokumente der Firma vorlegen oder reicht nur die Tatsache, dass ich an den Ort ziehe ?
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Antwort von Steuerberater/Dipl.-BW (FH) Sascha Blum
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
Umzugskosten können Sie als Werbungskosten absetzen, wenn diese durch den Beruf veranlasst werden.
Die Regel ist, dass die Zeitersparnis für die Hin- und Rückfahrt mindestens eine Stunde betragen soll. Wenn Sie aktuell für einen Weg bereits eine Stunde benötigen, ist der Umzug an den Ort des Büros absetzbar.
Hier können Sie Ihre tatsächlichen Kosten geltend machen oder einfach die Pauschalen ansetzen. Die Pauschalen betragen aktuell für Ledige 695,00 €, für Verheiratete sind es 1.390,00 €, die Beträge erhöhen sich für jedes Kind um weitere 306,00 €.
Ab 2014 gilt eine andere Berechnung, die in den meisten Fällen zum gleichen Ergebnis führt. Und zwar soll der neue Wohnort weniger als die Hälfte der bisherigen Strecke zur ersten Tätigkeitsstätte ausmachen.
In Ihrem Fall würde ich pro aktiv vorgehen und eine "Dienstanweisung" des Arbeitgebers veranlassen, in der die Anwesenheit in dem Büro des Arbeitgebers aufgrund von Änderungen in der Zuständigkeit oder Organisation vorausgesetzt wird.
Sie werden dann natürlich nicht mehr das Heimbüro absetzen können, nur noch die Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte.
Mit besten Grüßen
Sascha Blum
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