Umsatzsteuervoranmeldung - Existenzgründung
Fragestellung
Einstieg in Freiberufliche / Selbständige Tätigkeit:
im Dez. 2017 hatte ich (Beginn: Test- / Vertrauensphase) die 1. Re (01.-17) mit Ust.-Anteil gestellt und den Re.-Betrag + Ust.-Anteil per Anfang Jan. 2018 erhalten.
Den Ust.-Anteil, bei Benennung der Re. mit Kennung 01.-17 hatte ich dann im per 10. Jan. 2018 an das FA überwiesen.
(Es gab noch keinen Anlaß für eine Ust.-Voranmeldung 2017, weil die Tätigkeitsaufnahme NOCH nicht besiegelt war.
Seit 01.04.2018 bin ich nun als FREIER Architekt mit einem "mündl. Vorvertrag" in dem gl. Unter-nehmen tätig!
Per April hatte ich nun meine 1. Re. 2018 + 19% Ust.-Anteil gestellt und auch bezahlt erhalten.
Muß ich spontan im Mai den Ust.-Anteil für April an das FA überweisen??
Ich habe bisher KEINE Ust.-Voranmeldung gestellt noch je stellen müssen, WIE verhalte ich mich RICHTIG:
- mit der Anmeldung per.....? beim FA
- überweise ich "einfach" den Ust:-Betrag an das FA, obwohl ich weder eine Kenn-Nr. noch Aufforderung seitens des FA besitze.
Bis wann, mit welcher Kennung muß ich die antlg. Ust. April + nachfolgend Mai an das FA überweisen?
Erbitte eine Rechnung!
MfG Klaus Henke
FREIER Architekt Dipl. Ing.
Bausachverständiger
PS:
Bei der Durchsicht mögl. Hilfen im Internet, stieß ich ständig auf Werbung zur Bestellung von "notw." Hilfsmitteln zur Erlangung der Umsatzvorsteueranmel-dung - per EMAIL Beim Versuch die Email-Hilfe diese anzuwenden, bekam ich NUR Werbung. Gibt es nicht ein klares Anmeldeprozedere????
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Sie müssen dem Finanzamt schrtilich mitteilen, ab wann Sie als Archtiekt freiberulich tätig sind. Hierzu reicht ein einfacher Brief. Das Finanzamt wird Ihenn dann einen steuerlichen Erfassungsbogen zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkleit übersenden. Diesen füllen Sie dann aus und senden diesen an das Finanzamt zurück. Im ersten und zweiten Jahr müssen Sie die Umsatzsteuer monatlich anmelden und abführen.
Die Umsatzsteuervoranmeldung muss elektronisch authentifiziert übermittelt werden. Registrieren Sie sich dazu bei ElsterOnline. Sie erhalten eine E-Mail, in der Sie den Bestätigungslink klicken müssen. Als nächstes wird Ihnen dann Ihre Aktivierungs-ID per E-Mail und ein Aktivierungscode per Post zugesandt. Sie können nach Festlegung einer Pin nun das Zertifikat nutzen und Ihre Umsatzsteuervoranmeldung erstellen. Da Sie in 2017 keinen Zufluss an Einnahmen hatten, ist die Sache nicht problematisch. Sie müssen dennoch rückwirkend die Voranmeldungen einreichen (12/17 bis 4/18) und dann ggf. eine NULL Meldung machen. Ggf. hatten Sie ja Kosten. Die damit zusammenhängende Vorsteuer könenn Sie sich erstatten lassen. Da Sie aber in 12/17 bereits unternehemrisch tätig waren, müssen Sie auch den Beginn der selbständigen Tätigkeit entsprechend auf 12/17 legen und dem Finanzmat mitteilen. Sollten Sie eine einfachje Buchhaltungsoftware nutzen wollen, empfehle ich Ihnen lexoffice. Hier der Link zu den Sonderkonditionen: https://www.lexoffice.de/schenk/
Gerne stehe ich Ihnen aber auch sonst und generell als Steuerberater zur Verfügung.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk Steuerberater/Certified Tax Advisor KANZLEI DR. SCHENK Zertifizierte Steuerkanzlei www.kanzlei-schenk.eu
dr.schenk@kanzlei-schenk.eu
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