Steuerhinterziehung
Fragestellung
Hallo,
Ich bin morgen als Zeugin eingeladen zu einen Steuerhinterziehung gericht.
Die Frau die beschuldigt wird hatte eine online escort Firma gehabt.
Es war for 2 Jahren ich hatte schwere Zeiten und habe versucht bei ihr zu arbeiten.
Es war 2-3 mal und ich habe verstanden is nicht für mich.
Die frage ist werd es für mich auch ein gefahr sein weil ich für diese 2-3 mal escort Arbeit kein Steuer
bezahlt habe?
Danke
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Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrte Fragestellerin,
soweit sie als Zeugin geladen sind, sind sie grundsätzlich verpflichtet, der Ladung nachzukommen und auch in dem Verfahren selbst die Wahrheit zu sagen. Sie werden hierüber durch den Richter noch einmal vor ihrer Aussage belehrt.
Hierzu gehört auch, dass Sie keine Angaben machen müssen, wenn Sie sich dadurch selbst belasten würden.
Diesbezüglich könnte also durchaus eine Aussage für die Bereiche entfallen, wo eine Gefahr besteht, dass sich aufgrund ihrer eigenen Tätigkeit selbst belasten. Konkret bedeutet dies, dass Sie dann möglicherweise nur über die Dinge aussagen müssen, die Sie in Bezug auf die Arbeitgeberin erlebt haben, allerdings nicht darstellen müssen, wann und wo und wie konkret sie dort gearbeitet haben und welche Einnahmen Sie erzielt haben.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie vorab mit der Staatsanwaltschaft sprechen, dass bei einer entsprechend umfassenden Aussage, ein Ermittlungsverfahren gegen sie nicht eingeleitet wird, wobei hier der Zeitraum natürlich relativ kurz ist, noch entsprechende Aussagen der Staatsanwaltschaft hierzu zu erhalten.
Es besteht allerdings im Termin die Möglichkeit sich mit dem Staatsanwalt hierzu noch einmal kurz zu schließen und das dieser eine entsprechende Versicherung zu Protokoll gibt, wenn bestimmte Aussagebereiche betroffen sein sollten.
Grundsätzlich steht Ihnen allerdings, nach dem Vorgenannten, ein Zeugnisverweigerungsrecht für die Sachverhalte zu, in denen Sie sich möglicherweise selbst belasten würden.
Alle anderen Bereiche müssen Sie allerdings abdecken und auch wahrheitsgemäß aussagen.
Ich verweise hierzu auch nochmals auf die Belehrung, die der Richter Ihnen zu Beginn ihrer Zeugenaussage geben wird.
Sofern Sie sich an einzelne Sachverhalte nicht mehr genau erinnern können, sollten Sie dies ebenfalls so zum Ausdruck bringen und nicht ausgedachte oder nicht sichere Darstellungen hier als geschehen vorbringen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst hilfreich geantwortet habe und stehe Ihnen bei Nachfragebedarf gerne zur Verfügung.
Über ihre Frage und das damit entgegengebrachte Vertrauen danke ich Ihnen und würde mich über eine positive Bewertung meiner Antwort freuen.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt
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