Schmerzensgeld
Fragestellung
Ich hatte einen Auffahrunfall und war dann wegen Schleudertrauma 6 Wochen krankgeschrieben ,Ich muss 17 Mal zu Krankengymnastik, Massage und Fango und konnte die Schmerzen nur mit starken Schmerzmittel Ibuprofen 600 und Magentabletten aushalten. Ausserdem hatte ich Übelkeit und Schwindel . Wieviel Schmerzensgeld kann ich fordern.Das ganze wurde am Tag des Unfalls im Krankenhaus aufgenommen und ich war die ganze Zeit wöchentlich auch zur Behandlung im Krankenhaus.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Was für ein Schmerzensgeld im Einzelfall verlangt werden kann, hängt in der Tat von vielen Faktoren ab. Anhand der von Ihnen geschilderten Krankengeschichte beziehungsweise anhand des vorliegenden Behandlungsverlaufs, schätze ich folgendes für möglich ein:
Die Ihnen wahrscheinlich bekannten Schmerzensgeldtabellen enthalten Angaben darüber, bei welcher Art von Verletzungen welche Schmerzensgelder in einem konkreten Fall (Gerichtsurteil) zugesprochen wurden, was insbesondere vom Umfang und der Dauer bzw. der Intensität abhängig ist. Sie können einen ersten Anhaltspunkt bieten, in welcher Höhe ein Schmerzensgeld denkbar ist, maßgeblich ist und bleibt allerdings jedoch der konkrete Einzelfall.
Ich gehe hier davon aus, dass Sie durchaus zwischen 350 - 650 € erhalten können, wenn Sie sechs Wochen arbeitsunfähig waren und die verschiedenen Behandlungen in großer Anzahl über sich ergehen lassen mussten.
Wenn die Sache doch einmal vor Gericht gehen sollte, so kann man auch einen Mindestsatz beantragen und alles andere und höhere in das Ermessen des Richters stellen.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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