schenkungssteuer
Fragestellung
meine Tante möchte mir bei der Renovierung meines Hauses finanziell unter die Arme greifen werden die bezahlten Rechnungen später auf meine Erbschaft angerechnet?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Christian Peter
Sehr geehrter Ratsuchender, wenn Ihre Tante Rechnungen über Renovierungen, die auf Ihren Namen lauten, bezahlt und Ihre Verbindlichkeiten tilgt, handelt es sich dabei um schenkungsteuerpflichtige Zuwendungen, die Ihre Tante Ihnen zukommen lässt. Die Tilgung dieser/Ihrer Verbindlichkeiten durch die Tante werden auf spätere Zuwendungen bzw. Erbschaften der Tante innerhalb von 10 Jahren nach diesen Zuwendungen berücksichtigt. Dies geschieht insoweit, dass alle Zuwendungen bzw. Erbschaften innerhalb von 10 Jahren von der Tante zusammen gerechnet werden und darauf die Schenkungsteuer/Erbschaftsteuer ermittelt wird. Bei Fragen zur gestaltenden Beratung, erbitte ich eine Xmail an meine Person. Gruß StB
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