Ordnungswidrigkeit Verkehrsrecht
Fragestellung
Bei der Autobahnfahrt am 16.05.2017 mit meinem Fahrzeug wurde die zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h um 29 km/h überschritten. Mir wurde ein Bußgeld von 80 € verordnet. Ich habe Widerspruch eingelegt mit der Begründung nur der Fahrzeughalter aber nicht der Fahrzeugführer gewesen zu sein und des weiteren von meinem Recht der Zeugnisverweigerung Gebrauch machen zu wollen, zumal auf dem Beweisfoto nach meinem Dafürhalten wirklich nichts verwertbares zu erkennen ist (siehe Anhänge)!
Welche Chancen habe ich in diesem Fall?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Dehoust"
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Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Gut, ich rufe Sie jetzt gleich gegen 16:30 Uhr unter der genannten Nummer an.
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Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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jetzt wäre ich unter der angegebenen Telefonnummer bis ca. 13:00 Uhr erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Dehoust
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt