NK Abrechnung
Fragestellung
Einen schönen guten Morgen,
meine Frage ist : was passiert, wenn ich für einen Mieter von mir keine Betriebskosten Abrechnung mache.
Er braucht die Betriebskostenabrechnung für das Arbeitsamt, um seine Miete bewilligt zu bekommen.
Ich habe im Internet gelesen, dass das schlimmste was passierten kann, ist dass man die NK-Vorauszahlung zurückerstatten muss.
Befeit die Tatsache, dass ich Ihm die Abrechnung nicht liefere ihn von der Mietzahlungen der Kaltmiete?
MfG
S. G.
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Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Vorauszahlungen kann der Mieter nur nach Beendigung des Mietvertrages zurückfordern. Läuft der Vertrag noch weiter, kann er nur die zukünftigen Vorauszahlungen zurückhalten.
Die Kaltmiete kann der Mieter keinesfalls einbehalten.
Allerdings kann der Mieter Sie auf Erstellung der Abrechnung verklagen, das würde auch durch eine einstweilige Verfügung gehen.
Zudem kann er Sie auf Schadensersatz verklagen. Wenn also das Arbeitsamt wegen der fehlenden Abrechnung die Miete nicht bewilligt, müßten Sie den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Auch könnten Sie deswegen nicht kündigen, weil Sie den Kündigungsgrund selbst herbeigeführt haben.
Bei Verständnisproblemen oder Fragen stellen Sie bitte sofort eine Rückfrage über die Kommentarfunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
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